Die neuen Regelungen des Maßnahmenvollzuganpassungsgesetzes 2022 führen aus Sicht der NEOS dazu, dass per 1. September 2023 auch Personen aus dem Maßnahmenvollzug zu entlassen sind, die als junge Erwachsene vor mehr als 15 Jahren schwerwiegende Straftaten unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen haben und nur deshalb nicht bestraft werden konnten, weil sie zum Zeitpunkt der Tat wegen dieser Störung zurechnungsunfähig waren. Es stehe die begründete Befürchtung im Raum, dass diese, plötzlich in die Freiheit und umfassende Selbstversorgung entlassenen, Personen mit ihrer neuen, komplett geänderten Lebenssituation nicht zurechtkommen und aus der dadurch bedingten Überforderung heraus neuerlich strafrechtlich geschützte Rechtsgüter verletzen, so die NEOS. Es brauche konkrete Maßnahmen der Justizministerin in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen und Organisationen zur begleitenden Unterstützung und Betreuung für jene Untergebrachten, für die ab dem 1.September 2023 die Voraussetzungen der Unterbringung nicht mehr vorliegen, so die Forderung ( 3401/A(E)).
Published by Markus Drechsler
Markus Drechsler ist Berater für den Straf- und Maßnahmenvollzug und Journalist und beschäftigt sich seit 2012 mit dem Maßnahmenvollzug. Durch diese Tätigkeiten ist er oft mit psychiatrischen und psychologischen Gutachten konfrontiert. Außerdem ist er Herausgeber und Chefredakteur des Magazins „Menschen & Rechte“. Besonders am Herzen liegt Markus Drechsler die Arbeit mit Menschen und deren Begleitung und Koordination in umfassenden Gerichtsverfahren im Strafrecht, Familienrecht und Fremdenrecht. Er lebt mit seiner Frau, deren Kindern und dem Familienhund Yoko in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte: Analyse von psychiatrischen und psychologischen Gutachten in Zusammenarbeit mit FachexpertInnen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Mediale Begleitung von Gerichtsverfahren (Litigation PR). Begleitung und Koordination von umfangreichen Verfahren im Straf-, Familien- und Fremdenrecht. Er ist Mitglied bei: AIDP – Internationale Strafrechtsgesellschaft Österreichischer Journalisten Club (ÖJC) Österreichischer Juristenverband International Press Institute Prisoner Learning Alliance. Weiters ist Markus Drechsler bereits mit dem Prof-Claus-Gatterer-Preis für sozial engagierten Journalismus und der Sozialmarie ausgezeichnet worden. View all posts by Markus Drechsler