Die Forschung zur NS-Zeit beschäftigt sich oft mit politischen Gegnern und Widerstandskämpfern. Weniger beachtet wurden bisher jene Menschen, die von den Nazis als „Berufsverbrecher“ oder „Asoziale“ abgestempelt und in Konzentrationslager gebracht wurden. Ihr Leid wurde lange ignoriert, und Vorurteile über sie hielten sich hartnäckig – sogar nach 1945.

MMag. Dr. Andreas Kranebitter, wissenschaftlicher Leiter des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), hat diese Opfergruppe genauer untersucht. Er erklärt, welche Quellen er genutzt hat, wie er falsche Darstellungen hinterfragt und warum viele NS-Ideen zur Kriminalität auch heute noch in der Gesellschaft nachwirken. Im Interview sprechen wir über seine Erkenntnisse und was wir daraus für die Gegenwart lernen können.


Dr. Kranebitter, welche Hauptquellen haben Sie für Ihre Forschung verwendet, und wie sind Sie bei der Analyse und Interpretation dieser Materialien vorgegangen?

MMag. Dr. Andreas Kranebitter
Fotos: DÖW, Daniel Shaked

Ich habe unterschiedlichste Quellen benutzt – Strafakten, Polizeiakten, aber auch so genannte Ego-Dokumente, also Berichte, Briefe, Interviews von und mit Betroffenen selbst. Eine Breite bei den verwendeten Quellen war mir sehr wichtig. Menschen, die von der Kriminalpolizei im Nationalsozialismus als „Berufsverbrecher“ oder „Asoziale“ abgestempelt und in KZ deportiert wurden, kamen meist aus der sozialen „Unterschicht“, das lässt sich klar feststellen. Die sogenannte Vorbeugungshaft, bei der jede:r mit Vorstrafen oder einem Lebenswandel, der für die Nazis eine „asoziale Lebensweise“ bedeutete, verhaftet und ins KZ deportiert werden konnte, war ein Krieg gegen die Unterschicht. Und es gibt in der heutigen Forschung ein fast schon klassizistisches Vorurteil, nach dem die Opfer der Kriminalpolizei nicht über ihre Erfahrungen geschrieben oder berichtet haben. Ich sage immer: Das stimmt nicht, man wollte ihnen nur nicht zuhören. Es gibt zahllose Eingaben und Beschwerden bei der Opferfürsorge, Anträge bei Überlebendenverbänden, Briefe und Erinnerungsberichte in KZ-Gedenkstätten. Es gibt sogar ein Interview des Teams um Hugo Portisch oder ein Theaterstück von Arthur Alexander Becker, der als „Sicherungsverwahrter“ ins KZ Mauthausen deportiert wurde, überlebt hat, für die US Army als Verhörer und Dolmetscher gearbeitet hat und 1946 ein Stück daraus für einen kommunistischen Verlag geschrieben hat, das im Landestheater Salzburg 1946 uraufgeführt wurde. Kurz: Es gibt viel mehr, als man denkt, wenn man einmal zu graben begonnen hat und lesen und hören will.

Die Interpretation ist eine andere Sache: Natürlich muss man Quellen immer kritisch lesen, gegen den Strich bürsten, kontextualisieren und gegenchecken. Das ist mit allen Dingen so – auch und gerade mit Schriftstücken der SS oder ihren Propagandafotos, die viel zu lange für bare Münze genommen wurden, als würden sie nicht das „effiziente KZ“, sondern das Leid der Häftlinge zeigen. Man muss Quellen fein analysieren – das wollte ich tun, indem ich in jedem Kapitel eine Haupt-Quelle zu einer Biografie in aller Ruhe zeige und interpretiere. Das sollte auch die Unterschiedlichkeit der Lebensentwürfe dere zeigen, die verhaftet wurden, also dass die subjektive Erfahrung der als „Berufsverbrecher“ ins KZ Mauthausen Deportierten keine uniforme Sache war, sondern sich die unterschiedlichsten Schicksale dahinter verbargen. Da gab es Menschen, die gestrauchelt waren und in Armut straffällig wurden, Menschen, die in Diebesbanden organisiert waren, notorische Einbrecher:innen ebenso wie politische Gegner:innen, die eben auch eine Vorstrafe hatten. Zwei Dinge ziehen sich aber durch: Meistens ging es um Eigentumsdelinquent:innen und Menschen, die der Kripo schon lange als „renitent“ bekannt waren, die sich verbale Auseinandersetzungen, politische Äußerungen oder sogar körperliche Attacken gegen Beamte – auch des Austrofaschismus und der Ersten Republik – geleistet hatten und die die Kripo daher schon lange „auf dem Kieker“ hatte.

Gab es während Ihrer Recherche Momente, in denen Sie die historische Darstellung bestimmter Ereignisse oder Personengruppen grundlegend hinterfragen mussten?

Eigentlich ist das ganze Buch aus der Infragestellung meiner eigenen Sicht auf die „Häftingsgesellschaft“ der Konzentrationslager entstanden. Ich war, wie viele Wissenschaftler:innen, im Gefolge der Erzählungen mancher politischer Überlebender lange Zeit der Ansicht, dass die von der Kriminalpolizei im KZ mit dem grünen Winkel gekennzeichneten „Kriminellen“, auch „Grünwinkler“ genannt, Spitzel und Kollaborateure der SS waren. Nicht wenige waren das ja auch – aber das Problem ist zu leicht und zu bequem vom Tisch gewischt, wenn man Kollaboration mit der SS auf eine „Häftlingsgruppe“ reduziert. Es ist eine Projektion. Außerdem ist es pauschalisierend und daher falsch, denn die Mittäterschaft war keine „Winkelfrage“, sondern viel komplexer als das – weder waren alle in die Verbrechen der SS Verstrickten „Grünwinkler“, noch waren alle „Grünwinkler“ in NS-Verbrechen verstrickt. Im Gegenteil: Das betraf generell nur einen kleinen Teil der Gefangenen, und selbst der hat ja nicht freiwillig gehandelt, sondern unter Zwangsbedingungen. Es kann nicht darum gehen, jedes Verhalten im KZ entschuldigend zu erklären, ich will aber sehr wohl umgekehrt pauschalisierende Generalverdächtigungen und moralisch erhöhte Beurteilungen kritisch hinterfragen.

Was möchten Sie mit Ihrer Untersuchung über die Konstruktion von „Berufsverbrechern“ und deren Inhaftierung im KZ Mauthausen für das Verständnis der NS-Zeit und deren Nachwirkungen erreichen?

Die Nazis haben mit einer gesellschaftlichen Kriminalitätsfurcht und Straflust Politik gemacht – ein klassischer Baustein rechtsextremer Politik generell. „Kriminalität“ wurde in der Zwischenkriegszeit medial und populärwissenschaftlich derart hochstilisiert, dass es für die NSDAP ein leichtes war, das auszubeuten. Sie hat für die angebliche „Volksgemeinschaft“ ein Law-and-Order-Versprechen formuliert: Gelegenheitskriminelle können ignoriert werden, unverbesserliche Verbrecher müssen dauerhaft weggesperrt werden und zwangsarbeiten, manchmal war auch ganz offen von „Ausmerze“ die Rede. Damit würde man das Verbrechen überhaupt abschaffen. Diese Vorstellung ist eine sozialtechnische Allmachtsphantasie, die Radikalisierung ist ihr inhärent. Denn weil man das Verbrechen an sich – eine soziologische Binsenweisheit – niemals abschaffen wird, denn wo eine Regel ist, da ist immer eine Abweichung, muss immer radikaler vorgegangen werden, immer mehr und immer früher „vorgebeugt“ werden. Die Ermordung ist die letzte Stufe dieser Radikalisierungsspirale, und sie wurde 1942 offen vom Justizminister als „Vernichtung durch Arbeit“ ausgesprochen. Es ist absurd: Der Satz, dass niemand zu Recht im KZ war, dieser einfache, fast schon banale Satz, ist erst heute, 80 Jahre nach 1945, wirklich sagbar. Und viele schaffen es immer noch nicht – ich erhalte Zuschriften aus allen politischen Lagern, die mit meiner Forschung wenig anfangen können und nicht bereit sind, eingefahrene und vorurteilsbehaftete Denkmuster zu hinterfragen.

Antifaschistisches Denken heute muss sich meiner Meinung nach gegen jeden (Sozial-)Rassismus richten – also auch bei „Kriminalität“ gegen die Identifikation von Verbrechen mit bestimmten Gruppen und Typen. Und sie muss sich gegen eine Politik richten, die Kriminalitätsfurcht und Straflust rassistisch mit Migration und Asyl verbindet. Leider spricht Law and Order viel zu viele Leute an. Wir haben als DÖW in unserem Rechtsextremismusbarometer, einer Umfrage zu Einstellungen in der österreichischen Bevölkerung, auch die Frage aufgenommen, ob man gefährliche Menschen einsperren können sollte, auch wenn sie gar keine Straftat begangen haben. Unter Menschen mit rechtsextremen Einstellungen sind ganze 84% dafür, aber auch in der allgemeinen Bevölkerung stimmen dem 53% zu. Es ist mühsam, aber notwendig, gegen solche Vorstellungen konsequent anzukämpfen – denn es sind antidemokratische Vorstellungen, die mit Rechtstaatlichkeit wenig vereinbar sind.

Welche Bedeutung haben Sprache und Begriffe wie „Berufsverbrecher“ oder „Asoziale“ für die fortdauernde Stigmatisierung dieser Opfergruppe sowohl während als auch nach der NS-Zeit?

Der bekannte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki hat einmal gemeint, man müsste nach dem Nationalsozialismus und seinen sprachlichen Verunglimpfungen eigentlich eine neue Sprache erfinden. Die Lingua Tertii Imperii, wie sie Viktor Klemperer bezeichnet hat, war eine verarmte Sprache der Diffamierung und Vernichtung. Alleine die Worte „Berufsverbrecher“ und „asozial“ sind so abwertend, dass mir Angehörige in Interviews ratlos bis weinend gegenüber gesessen sind und gefragt haben, wie man Menschen sprachlich so entmenschlichen kann. Die Sprache hat sich – genausowenig wie das Denken, das sie ausdrückt – nach 1945 nicht schlagartig gewandelt. KZ-Überlebende mit dem Stigma „asozial“ oder „kriminell“ wurden weiterhin abgewertet, mit Beginn des Kalten Krieges sogar noch einmal in verschärfter Weise. Das Wort „Kazetler“ wurde in Wien zum Schimpfwort, das hat sogar alle Überlebenden gemeint und getroffen.

Der Umgang der österreichischen Nachkriegsgesellschaft mit ehemals als Berufsverbrechern Etikettierten ist ein wesentliches Thema nicht nur der letzten Kapitel des Buches, es zieht sich durch das ganze Buch. Und das ist natürlich nicht nur sprachlich hochproblematisch – man hat ihnen ihre eigenen Gewalterfahrungen nicht geglaubt, hat sie unter Generalverdacht der Täterschaft gestellt, hat ihnen wegen ihrer Vorstrafen Zeugenaussagen gegen SS-Angehörige vor Gericht nicht abgenommen, hat ihnen für die KZ-Haft keine Entschädigungen, keine Opferrenten und nicht einmal Pensionszeiten bezahlt, man hat sogar ihre Kinder sozial stigmatisiert. Eine Enkelin eines im KZ Mauthausen ermordeten „Berufsverbrechers“ hat mir erzählt, dass die Volksschullehrerin in den 1950er-Jahren ihre Mutter regelmäßig mit den Worten zurechtgewiesen hat: „Na eh klar, Du bist die Tochter eines Verbrechers“. Das ist nicht nur enorm kränkend, sondern da steckt auch die Vorstellung von „erbbiologischer Minderwertigkeit“ drin – auch das ein Denken aus der NS-Zeit, das 1945 nicht verschwand…

Inwiefern erkennen Sie Kontinuitäten oder Brüche zwischen der NS-Kategorisierung von Menschen als „Berufsverbrecher“ und der Einführung des österreichischen Maßnahmenvollzugs im Jahr 1974, insbesondere in Bezug auf die Konzepte der Sicherung und Prävention?

Der Gedanke, dass Menschen unter Umständen nicht für ihre Taten verantwortlich sind, ist ein Klassiker der Dialektik der Aufklärung – gut gemeint und fortschrittlich gedacht werden andere „Maßnahmen“ als die „normale“ Strafe überlegt. Die Kehrseite davon ist die Überlegung, dass Menschen davon von irgendetwas außerhalb ihres Bewusstseins determiniert sein müssen – die Nazis haben das natürlich vor allem klassisch rassistisch erbbiologisch gedacht. Heute wird das psychologisch gesehen. Ich möchte keine direkten Vergleiche ziehen, der Punkt ist aber: Das historische Beispiel kann uns einiges lehren. Die „andere“ Behandlung hat schwerwiegende Folgen, die viel stärker im Fokus gesellschaftlicher Debatten stehen sollte. Wer stellt die „Gefährlichkeit“ fest? Wer überprüft dieses Urteil wann genau? Wie stellt eine Gesellschaft sicher, dass sie nicht in bürokratischen Prozeduren Menschen dauerhaft wegsperrt und vergisst, quasi nach dem Motto: „Aus den Augen, aus dem Sinn“? Das historische Beispiel des Nationalsozialismus ist da vielleicht nicht die Vergleichsfolie, sondern das Lehrstück, das uns sensibler machen sollte für drastische Maßnahmen der Prävention und Sicherung, für ihre inhärenten Probleme. 

Vielen Dank für das sehr interessante Interview!


Buchrezension

Einband: Paperback
Umfang: 448 Seiten
Format: 15,5 x 22,5
Auflage: 1, NAP 2024
ISBN: 978-3-7003-2317-4
Ersch.datum: April 2024

Andreas Kranebitter legt mit Die Konstruktion von Kriminellen eine soziologisch-historische Analyse vor, die sich mit der Kategorisierung und Verfolgung sogenannter „Berufsverbrecher“ während der NS-Zeit befasst. Der Autor seziert anhand konkreter Fallbeispiele, wie das nationalsozialistische Regime Justiz und Polizei nutzte, um bestimmte gesellschaftliche Gruppen zu kriminalisieren, zu stigmatisieren und letztlich aus der Gesellschaft zu entfernen.

Fallbeispiele im Fokus

Um seine Thesen zu untermauern, analysiert der Autor eine Vielzahl von individuellen Lebensgeschichten, von denen einige besonders herausstechen. Diese Einzelfälle verdeutlichen die Mechanismen, mit denen aus marginalisierten Menschen „Kriminelle“ konstruiert wurden.

Mathias Trimal – Abweichendes Verhalten in abweichenden Zeiten

Mathias Trimal wurde 1943 vom Sondergericht in Wien wegen Diebstahls zum Tode verurteilt. Sein Fall zeigt auf erschreckende Weise, wie die Justiz selbst bei relativ geringfügigen Delikten mit äußerster Härte vorging. Trimal, der bereits in seiner Jugend durch zahlreiche kleinere Delikte auffiel, wurde mehrfach verurteilt und galt als „unverbesserlich“. Schließlich wurde er, ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Umstände seiner Straftaten, als „Berufsverbrecher“ etikettiert. Kranebitter macht deutlich, dass Trimal weniger wegen seiner Vergehen als vielmehr wegen seiner sozialen Herkunft und seiner früheren Vorstrafen als „gefährlich“ eingestuft wurde. Damit wurde er zu einem perfekten Ziel der NS-Repressionsmaschinerie.

Alfred Gruber – Schlagartiger Zugriff

Alfred Gruber war ein Hilfsarbeiter, der wegen mehrfachen Diebstahls verhaftet wurde. Sein Fall verdeutlicht, wie bereits geringfügige kriminelle Aktivitäten ausreichten, um von den Behörden als „Berufsverbrecher“ abgestempelt zu werden. Besonders drastisch ist, dass Gruber, nachdem er seine Haftstrafen verbüßt hatte, dennoch in ein Konzentrationslager deportiert wurde. Hier zeigt sich die immense Willkür der Behörden: Wer einmal in das Raster gefallen war, dem blieb kaum eine Chance auf gesellschaftliche Rehabilitation. Grubers Geschichte illustriert zudem, dass nicht nur die Justiz, sondern auch die Kriminalpolizei durch die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ die Kontrolle über vermeintlich gefährliche Individuen erlangte.

Wilhelm Engele – Renitenz als Resistenz

Wilhelm Engele wurde nicht nur für kleinere Delikte belangt, sondern vor allem wegen seiner Haltung als „renitent“ eingestuft. Kranebitter zeigt hier eine besonders perfide Strategie des NS-Staates: Es ging nicht nur um tatsächliche Gesetzesverstöße, sondern auch um unliebsames Verhalten gegenüber der Obrigkeit. Engele, dem unter anderem ein Diebstahl von Weckern zur Last gelegt wurde, wurde 1938 verhaftet und nach Dachau deportiert, obwohl er keine neuen Straftaten begangen hatte. Der Fall demonstriert eindringlich, wie sich die Mechanismen der NS-Verfolgung nicht nur auf formale Straftaten stützten, sondern auch soziale Selektion und politische Einschüchterung betrieben.

Josef Krista – Verirrte Diskurse

Der Fall von Josef Krista zeigt ein anderes Spannungsfeld auf: die Nachkriegszeit und die Konstruktion von „Unterweltlegenden“. Krista wurde nicht nur während der NS-Zeit verfolgt, sondern auch nach 1945 als zwielichtige Figur betrachtet. Der Autor recherchierte hier, wie sich Mythen um die Wiener Unterwelt rankten und wie diese Narrative oft wenig mit der Realität zu tun hatten. Insbesondere wird hinterfragt, inwiefern ehemalige Häftlinge der NS-Zeit tatsächlich kriminelle Karrieren eingeschlagen hatten oder ob sie lediglich durch ihre Stigmatisierung in diese Rollen gedrängt wurden.

Das Buch zeigt auf eindrucksvolle Weise, dass Kriminalität nicht einfach eine Frage individuellen Fehlverhaltens ist, sondern oft von gesellschaftlichen Mechanismen und Machtstrukturen konstruiert wird. Durch die detaillierten Fallbeispiele wird deutlich, dass viele der als „Berufsverbrecher“ stigmatisierten Personen weniger durch ihre Taten als durch ihre soziale Herkunft und politische Missliebigkeit ins Visier gerieten. Besonders beunruhigend ist die Erkenntnis, dass diese Stigmatisierung auch nach 1945 fortlebte und viele Überlebende der NS-Verfolgung weiterhin gesellschaftlich ausgegrenzt wurden.

Es ist eine eindringliche Mahnung, dass Geschichtsschreibung nicht nur eine Frage der Täter-Opfer-Beziehung ist, sondern auch der Rekonstruktion sozialer Mechanismen, die bis heute nachwirken. Es ist ein lesenswertes Werk für alle, die sich mit der Geschichte der NS-Justiz, sozialer Ausgrenzung und der Nachkriegsaufarbeitung beschäftigen möchten.

Das Buch können Sie auch als Open-Access-Werk hier kostenlos downloaden.

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