Wie Deutschland, Österreich und die Schweiz mit rechtlichen, therapeutischen und technischen Maßnahmen versuchen, Wiederholungstaten und eine Eskalation sexueller Gewalt zu verhindern.

Mit der Verbreitung des Internets ist auch der Konsum kinderpornografischer Inhalte zu einem besorgniserregenden Phänomen geworden. Täglich werden tausende neue Fälle von Besitz oder Verbreitung solcher Bilder und Videos registriert; alleine in Deutschland zählte die Polizei 2022 über 42.000 Fälle mit kinderpornografischem Material, ein Anstieg um 7,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Hinter diesen Zahlen stehen reale Opfer: Jedes Bild dokumentiert sexuellen Kindesmissbrauch. Entsprechend groß ist die gesellschaftliche und juristische Bedeutung wirksamer Strategien, um nach einer Tat weitere Übergriffe oder einen Rückfall zu verhindern – die sogenannte Tertiärprävention.

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Definition und rechtliche Grundlagen

Kinderpornografie bezeichnet die Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Minderjährigen und ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz strikt verboten. Die rechtlichen Definitionen und Strafrahmen weisen länderspezifische Unterschiede auf, doch der Konsum – also der bewusste Erwerb, Besitz oder das Betrachten solchen Materials – stellt in allen drei Ländern eine Straftat dar. In Deutschland fallen der Besitz, Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte unter §184b StGB. Seit einer Gesetzesverschärfung 2021 gelten diese Delikte als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Damit können Ermittlungsbehörden jetzt auch schwere Mittel wie Telefonüberwachung einsetzen. Allerdings wurde erkannt, dass ein starres Mindeststrafmaß von einem Jahr in minder schweren Fällen (etwa bei einmaligem Besitz weniger Dateien) problematisch sein kann. Aktuell plant der Gesetzgeber daher eine Anpassung: Künftig soll der Besitz und Erwerb kinderpornografischer Dateien wieder mit geringeren Mindestsanktionen (etwa drei Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) geahndet werden können, während für die Verbreitung weiterhin strengere Grenzen. Unabhängig von solchen Anpassungen bleibt die Höchststrafe für schwere Fälle – beispielsweise organisierte Verbreitung oder Herstellung – mit bis zu zehn Jahren Gefängnis sehr. Außerdem ziehen deutsche Gerichte zunehmend berufliche Tätigkeitsverbote in Erwägung, um verurteilte Täter von potentiellen Opfern fernzuhalten. So muss etwa seit 2021 bei Sexualdelikten an Kindern geprüft werden, ob ein Verbot ausgeübt wird, in Beruf oder Ehrenamt mit Minderjährigen zu arbeiten.

In Österreich ist Kinderpornografie durch §207a StGB verboten, wobei seit Oktober 2023 ebenfalls schärfere Regeln gelten. Der Gesetzgeber spricht nun von „bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial“ statt „Kinderpornografie“, um klarzustellen, dass es sich um Abbildungen realen Missbrauchs handelt. Die Neuregelung erhöht die Strafrahmen beträchtlich: Besitz oder wissentlicher Zugriff auf solches Material wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet, wobei in schweren Fällen („viele“ Abbildungen, ca. über 30 Dateien) bis zu 5 Jahre verhängt werden können. Herstellung und Weitergabe (Verbreitung) von Missbrauchsdarstellungen sind noch schwerer bestraft – in qualifizierten Fällen drohen bis zu 10 Jahre Haft. Zusätzlich wurde der Anwendungsbereich von Berufsverboten erweitert und die Ressourcen der Justiz. Die Regierung betont damit ein Null-Toleranz-Signal: Der Besitz von Missbrauchsmaterial ist kein „opferloses“ Delikt, sondern wird als ernstzunehmender Angriff auf das Kindeswohl begriffen.

In der Schweiz ist die Rechtslage in Art. 197 des Strafgesetzbuches geregelt. Grundsätzlich macht sich strafbar, wer pornografische Inhalte mit Minderjährigen herstellt, erwirbt, besitzt oder weitergibt. Der Strafrahmen unterscheidet dabei nach Schwere: Bei einfacher Kinderpornografie – etwa fiktiven Darstellungen oder weniger drastischen Inhalten – drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Handelt es sich jedoch um Darstellungen tatsächlicher sexueller Handlungen mit Kindern (qualifizierter Fall), erhöht sich das Maximum auf fünf Jahre. Auch bloßer Konsum durch Streaming ohne Speicherung gilt als strafbarer Zugriff. Weniger gravierende Formen (z.B. Besitz von Zeichnungen oder unabsichtlicher kurzzeitiger Besitz) können mit bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sanktioniert werden, im schweren Fall bis zu drei Jahren. Die Schweizer Justiz kann zudem spezifische Maßnahmen verhängen: So ist es möglich, verurteilten Personen lebenslang zu untersagen, beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu arbeiten, wenn ihre Tat Inhalte tatsächlichen Missbrauchs betraf. Insgesamt sind sich alle drei Länder einig, dass KonsumentInnen von Kindesmissbrauchsdarstellungen konsequent strafrechtlich verfolgt werden müssen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden zuletzt kontinuierlich verschärft, um der wachsenden Verbreitung im Internetzeitalter zu begegnen. Tertiärprävention – also Wiederholungstaten zu verhindern – beginnt auf dieser Basis der klaren Strafandrohung, geht aber deutlich über die reine Bestrafung hinaus.

Empirische Erkenntnisse

Wer sind die KonsumentInnen von Kinderpornografie und wie groß ist dieses Phänomen? Lange Zeit galten pädosexuelle Neigungen als extreme Ausnahme, doch neuere Studien zeigen, dass sexuelle Interessen an Kindern häufiger sind als vermutet. Eine deutsche Befragungsstudie von Dombert et al. mit rund 8.700 Männern ergab, dass 5,5 % der Teilnehmer irgendeine Form pädophiler Neigung angaben. Konkret hatten 4,1 % schon sexuelle Fantasien über präpubertäre Kinder, 1,7 % gaben an, Kinderpornografie konsumiert zu haben, ohne je körperlich übergriffig geworden zu sein, und 0,7 % berichteten sowohl Missbrauchsabbildungen genutzt als auch selbst sexuelle Handlungen an Kindern begangen zu haben. Eine schwedische Studie fand sogar, dass 4,2 % der befragten jungen Männer (17–20 Jahre) mindestens einmal im Leben kinderpornografische Inhalte angeschaut hatten. Hochgerechnet bedeuten solche Prozentsätze eine große Dunkelziffer: Für Deutschland wurde geschätzt, dass nach dieser Definition rund 2,4 % der erwachsenen Männer mindestens einmal seit ihrem 18. Lebensjahr Missbrauchsdarstellungen zur sexuellen Erregung betrachtet haben – das wären etwa 986.000 Personen im sogenannten Dunkelfeld. Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Konsum von Kinderpornografie kein reines Randphänomen einiger weniger „Monster“ ist, sondern ein verbreitetes Problem in der Gesellschaft darstellt. Natürlich sind diese Schätzungen mit Unsicherheiten behaftet und beruhen auf Selbstangaben – aber sie korrigieren die falsche Annahme, es handle sich um absolute Einzelfälle.

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Motive und Profile der Täter: Warum konsumieren Menschen solche Inhalte? Naheliegend ist ein sexuelles Interesse an Minderjährigen (Pädophilie) als Hauptgrund – und tatsächlich nennen viele überführte Konsumenten genau dies als Motiv. Oft dient der Konsum auch als Ersatzhandlung, um tatsächliche Übergriffe zu vermeiden – manche pädophilen Personen greifen bewusst „nur“ auf Bilder oder Videos zurück, anstatt Kinder direkt zu missbrauchen. Allerdings sind die Hintergründe heterogen: Nicht alle KonsumentInnen sind klinisch gesehen Pädophile. Einige geben an, aus Neugier oder Langeweile in immer extremere Bereiche der Pornografie vorgedrungen zu sein. Bei anderen spielt eine Pornografie- oder Internetabhängigkeit eine Rolle, bei der im Sog ständig neuen Reizes schließlich auch illegale Inhalte konsumiert werden. Vereinzelt kommt es sogar zu unbeabsichtigtem Kontakt mit kinderpornografischem Material – etwa wenn auf legalen Pornoseiten plötzlich verbotene Inhalte auftauchen oder in Chatgruppen schockierende Videos herumgereicht werden. Tatsächliche Unfälle sind selten, aber möglich; leider werden Erklärungen dieser Art von Beschuldigten oft pauschal als Schutzbehauptung abgetan. Insgesamt zeigt sich, dass sexuelle Anziehung zu Kindern zwar der wichtigste, aber nicht der einzige Erklärungsfaktor für den Konsum ist.

Das Täterprofil von KonsumentInnen kinderpornografischer Inhalte ist vielschichtig, gewisse Grundtendenzen sind aber empirisch gesichert. Erstens handelt es sich fast ausschließlich um Männer – sexuelle Delikte mit Kindern (inklusive Besitz von Missbrauchsbildern) werden zu über 98 % von Männern begangen. Frauen als Täterinnen sind extrem selten und meist in besonderen Kontexten zu finden. Zweitens sind Konsumenten von Kinderpornografie häufig Männer mittleren Alters und nicht selten sozial unauffällig. Eine Schweizer Studie (Frey et al. 2005) über 33 verurteilte Konsumenten ergab, dass die meisten keine Vorstrafen hatten, oft in gehobenen beruflichen Positionen arbeiteten und überdurchschnittlich häufig ledig waren. Eine spätere Untersuchung von Endrass et al. (2009) bestätigte diese Merkmale weitgehend. Allerdings ist zu beachten, dass frühere Studien möglicherweise einen leichten sozialstatistischen Bias nach oben haben – in den Anfangsjahren des Internets benötigte man bestimmte Ressourcen (Technik, Englischkenntnisse, Kreditkarte), um an solche Inhalte zu gelangen, was eher bildungsbürgerliche Schichten begünstigte. Heutige KonsumentInnen könnten demografisch breiter gestreut sein, da der Zugang einfacher geworden ist. Psychologisch auffällig ist bei vielen Tätern eine vorhandene paraphile Störung: Ein erheblicher Anteil weist pädophile Neigungen auf, oft diagnostiziert als Pädophilie im klinischen Sinn. Daneben zeigen einige auch Persönlichkeitsstörungen – in einer kleinen Schweizer Stichprobe hatten 78 % eine Persönlichkeitsstörung, vor allem aus dem ängstlich-vermeidenden oder abhängigen Spektrum (Cluster C). Dieses Ergebnis ist jedoch aufgrund der geringen Fallzahl vorsichtig zu interpretieren. Konstanter belegt ist dagegen, dass es unterschiedliche Tätertypen gibt: Ein Teil der Konsumenten beschränkt sich ausschließlich auf das Anschauen von Missbrauchsabbildungen (Hands-Off-Delikt), während ein anderer Teil sowohl solches Material konsumiert als auch reale sexuelle Übergriffe begeht (Hands-On-Delikt). Letztere werden in der Forschung als “dual offenders” oder “mixed offenders” bezeichnet und bringen ein deutlich ungünstigeres Risikoprofil mit. Studien zeigen, dass insbesondere antisoziale Persönlichkeitsmerkmale und allgemeine Delinquenz bei denjenigen häufiger sind, die beide Deliktformen begehen. Exklusive KonsumentInnen hingegen sind öfter unauffällig und haben außer der Tat selbst keine kriminelle Vorgeschichte. Diese Differenzierung ist wichtig, wenn es um Gefährlichkeit und Prävention geht.

Ein zentrales Thema ist die Frage, ob der Konsum von Kinderpornografie als „Gateway“ fungiert – also gewissermaßen als Einstiegsdroge für späteren Kindesmissbrauch. Viele Menschen haben intuitiv die Befürchtung, dass jemand, der solche Bilder betrachtet, irgendwann auch selbst Hand an Kindern legen könnte. Interessanterweise teilen auch Täter diese Sorge: In einer anonymen Darknet-Befragung von 1.546 Konsumenten gaben 58 % an, sie befürchteten, ihr Konsum könne irgendwann zu tatsächlichen sexuellen Handlungen an Kindern führen. Doch was sagt die empirische Evidenz? Große Langzeituntersuchungen sprechen gegen eine undifferenzierte Gateway-Hypothese. In einer britischen Studie mit verurteilten Besitzern von Missbrauchsmaterial begingen innerhalb eines durchschnittlichen Nachbeobachtungszeitraums von 13 Jahren nur 2,7 % dieser Personen später ein Kontaktdelikt – die allermeisten blieben bei derselben Deliktsart wie ursprünglich. Ähnlich fand eine kanadische Meta-Analyse, dass der Konsum an sich kein signifikanter Risikofaktor für reale Übergriffe ist.

Mit anderen Worten: Die Mehrheit der KonsumentInnen schreitet nicht vom Bildschirm zur Tat am Kind fort. Wo es doch zu einem solchen „Übergang“ kommt, liegen meist zusätzliche Risikofaktoren vor – z.B. eine sehr starke pädophile Fixierung, ausgeprägte antisoziale Tendenzen, fehlende Empathiehemmnisse oder starker Substanzmissbrauch. Unter diesen Bedingungen kann der Konsum wie „Öl ins Feuer“ wirken und Hemmschwellen senken. Die generelle Erkenntnis bleibt aber: Kinderpornografie-Konsum führt nicht zwangsläufig zu Kindesmissbrauch, und viele Täter beschränken sich auf das Material.

Rückfallraten: Wie hoch ist die Gefahr, dass KonsumentInnen nach einer erstmaligen Überführung wieder straffällig werden? In der Öffentlichkeit wird das Rückfallrisiko oft drastisch überschätzt – Umfragen zeigen, dass Laien glauben, 60–70 % solcher Täter würden erneut überführen. Tatsächlich sind die behördlich bekannten Rückfallquoten deutlich niedriger. Für die Schweiz etwa ergab eine Untersuchung von Endrass et al.: Von 231 wegen Kinderpornografie verurteilten Personen wurden innerhalb von sechs Jahren 3,9 % erneut mit einem ähnlichen Delikt (erneuter Materialbesitz oder -beschaffung) rückfällig, und nur 0,8 % begingen in diesem Zeitraum ein neues Hands-On-Sexualdelikt. Eine zweite Schweizer Studie (Goller et al. 2016, große Stichprobe von 4.612 Tätern) differenzierte nach Tätertyp: Bei Personen, die ursprünglich nur Kinderpornografie konsumiert hatten, lag die Rückfallrate binnen drei Jahren bei lediglich 1,6 % für erneute illegale Pornografie und 0,2 % für ein reales Kontaktdelikt. Bei den “dual offenders” waren die Quoten höher – 3,5 % wurden wieder mit illegalen Darstellungen auffällig und 2,6 % erneut mit sexuellem Missbrauch. Diese Zahlen decken sich im Wesentlichen mit internationalen Befunden, etwa aus Deutschland und Großbritannien. Eine deutsche Analyse aller 2010 verurteilten Kinderpornografie-Täter zeigte z.B., dass innerhalb von sechs Jahren nur 1,1 % von ihnen anschließend wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden. Die weitaus meisten bleiben also nicht dauerhaft gefährlich für Kinder, zumindest was neue Kontaktstraftaten angeht. Wichtig ist jedoch die Einschränkung des sogenannten Hellfelds: Nicht jeder Rückfall wird entdeckt, und manche Konsumenten könnten unerkannt weiter Material sammeln (Dunkelfeld). Zudem besteht immer die Möglichkeit, dass ein Teil der vermeintlichen „Nur-Bild“-Täter in Wahrheit zuvor bereits unentdeckt Übergriffe begangen hatte. Insgesamt geben die empirischen Daten aber Anlass zu vorsichtigem Optimismus: Die meisten KonsumentInnen werden – gerade unter Auflagen und Betreuung – nicht erneut straffällig. Dieses Wissen untermauert die Bedeutung von sinnvollen Tertiärpräventionsmaßnahmen, um die ohnehin moderate Rückfallgefahr weiter zu senken.

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Maßnahmen der Tertiärprävention

Tertiärprävention bei KonsumentInnen von Kinderpornografie umfasst alle Maßnahmen, die nach der Aufdeckung bzw. Verurteilung ergriffen werden, um weitere Straftaten zu verhindern. In Deutschland, Österreich und der Schweiz kombinieren die Ansätze strafrechtliche Sanktionen, therapeutische Interventionen und überwachende Maßnahmen. Daneben gibt es zunehmend ergänzende Programme außerhalb des Justizvollzugs, die eine Rückfallvermeidung unterstützen.

Strafvollzug und Überwachung: Zunächst dient natürlich der Strafvollzug selbst präventiven Zwecken. Wer im Gefängnis sitzt, kann in dieser Zeit keine neuen Übergriffe begehen (“Freiheitsentzug als Deliktprävention”). Allerdings sind Haftstrafen bei reinen Konsumentendelikten oft relativ kurz bemessen (häufig Bewährungsstrafen oder wenige Monate), sodass die eigentliche Präventionsarbeit in der Bewährungsphase und beim Leben in Freiheit ansetzt. Hier kommen Bewährungsauflagen und kontrollierende Maßnahmen ins Spiel: Verurteilte KonsumentInnen erhalten z.B. oft strikte Internetnutzungsbeschränkungen. Ihnen kann verboten werden, bestimmte Websites zu besuchen oder unüberwacht online zu gehen; teils müssen sie den Behörden den Zugriff auf Computer und Smartphone erlauben, damit diese auf illegale Inhalte geprüft werden können. In schwereren Fällen (etwa wenn gleichzeitig Missbrauch stattfand) können elektronische Fußfesseln oder Aufenthaltsauflagen verhängt werden, um sicherzustellen, dass sich der Täter nicht in die Nähe von Orten mit Kindern begibt. Außerdem sehen alle drei Länder vor, Sexualstraftäter nach der Haft unter behördliche Aufsicht zu stellen: In Deutschland etwa durch die Führungsaufsicht, in deren Rahmen regelmäßige Meldepflichten und Therapieauflagen bestehen können. In der Schweiz ermöglicht Art. 64 StGB bei sehr hohen Risiken eine Verwahrung (Sicherheitsverwahrung), was bei reinen Konsumenten aber so gut wie nie zur Anwendung kommt. Häufiger ist die Anordnung einer Bewährungshilfe und engmaschigen Kontrolle nach der Entlassung. Generell gilt: Monitoring und Nachsorge spielen eine Schlüsselrolle in der Tertiärprävention. Die Behörden arbeiten dabei oft mit spezialisierten Bewährungshelfern oder forensischen Ambulanzen zusammen, die Erfahrung im Umgang mit Sexualdelinquenz haben.

Therapeutische Maßnahmen im Justizkontext: Ein zentrales Element der Rückfallvermeidung ist die Behandlung der zugrundeliegenden Problematik. Viele KonsumentInnen weisen – wie beschrieben – pädophile Neigungen oder psychische Auffälligkeiten (z.B. Suchtverhalten) auf, die einer professionellen Therapie zugänglich sind. In Deutschland werden geeignete Sexualstraftäter häufig in speziellen sozialtherapeutischen Abteilungen innerhalb des Strafvollzugs untergebracht, wo sie an intensiven Anti-Sexualstraftäter-Programmen teilnehmen. Dort lernen sie u.a. ihre Tatmuster zu erkennen, Empathie mit Opfern zu entwickeln und Strategien zur Impulskontrolle anzuwenden. Auch in österreichischen Justizanstalten gibt es eigene sexualtherapeutische Programme (z.B. das „Wiener Sozialtherapeutische Programm für Sexualtäter“ der Männerberatung), teils in Gruppen- und Einzelsettings. Die Schweiz kennt analog den therapeutischen Massnahmenvollzug: Wenn ein Gericht feststellt, dass bei einem Täter eine psychische Störung wie Pädophilie vorliegt und dadurch eine Gefahr weiterer Taten besteht, kann gemäß Art. 59 StGB eine stationäre forensische Therapie statt Strafe angeordnet werden. Dann erfolgt die Unterbringung in einer spezialisierten Klinik, wo psychotherapeutisch und ggf. medikamentös (etwa mit Libido-senkenden Mitteln) behandelt wird. Auch weniger gravierende Fälle können mit einer ambulanten Therapieauflage belegt werden – hierbei bleibt der Verurteilte in Freiheit, muss sich aber regelmäßig bei einem forensischen Therapeuten melden und an einer Behandlung teilnehmen. Solche ambulanten Maßnahmen werden in der Praxis vor allem dann gewählt, wenn der Betroffene kooperativ ist und als relativ risikoarm eingestuft wird. Voraussetzung für jede Maßnahme ist eine positive Behandlungsprognose, also die Aussicht, dass die Therapie das Rückfallrisiko spürbar senkt. Die Auswahl geeigneter Kandidaten erfolgt meist über forensisch-psychiatrische Gutachten, die das Gericht berät. Dabei hat sich das Risk-Need-Responsivity-Modell etabliert: Es sollen vor allem diejenigen behandelt werden, bei denen Risiko-Faktoren und Bedürfnisse (Needs) vorliegen, die durch Therapie ansprechbar sind (Responsivity). Allerdings gibt es speziell für Konsumenten von Missbrauchsdarstellungen noch keine absolut standardisierten Prognoseinstrumente – Gutachter stützen sich auf allgemeine Faktoren und empirische Befunde, wie oben beschrieben. Wichtig ist zudem zu erkennen, dass nicht jeder Konsument zwingend behandlungsbedürftig ist. Personen, die aus Neugier oder Dummheit gehandelt haben und kein pädophiles Interesse haben, können möglicherweise durch die Strafe allein und klare Auflagen schon ausreichend abgeschreckt sein. In solchen Fällen setzt man eher auf Aufklärung und Kontrolle als auf Therapie.

Präventionsprogramme außerhalb des Justizvollzugs: Neben dem staatlichen Straf- und Maßnahmenapparat haben sich in den letzten Jahren spezielle Präventionsprojekte etabliert, die freiwillig und häufig anonym Hilfe anbieten. Diese zählen streng genommen zur Sekundärprävention (weil sie auch vor der ersten Tat ansetzen), unterstützen aber ebenso die Tertiärprävention, da sie auch von bereits straffälligen Personen genutzt werden können (etwa bevor es zum nächsten Delikt kommt). Ein herausragendes Beispiel ist das deutsche Netzwerk „Kein Täter werden“, das 2005 an der Berliner Charité startete und mittlerweile in mehreren Städten Ableger hat. Das Projekt bietet Männern (und Frauen) mit sexuellem Interesse an Kindern eine kostenlose Therapie unter Schweigepflicht an. Das Ziel ist klar: Betroffene sollen Strategien entwickeln, um ein straffreies Leben zu führen und keine Kinder zu gefährden. Bundesweit wurden bereits weit über 2.000 Personen in diesem Rahmen behandelt. Die Teilnehmer durchlaufen je nach Bedarf Einzel- und Gruppentherapien, in denen sie z.B. den Umgang mit ihrer Neigung lernen, riskante Situationen meiden und alternative Bewältigungsmechanismen für sexuelle Spannungen entwickeln. Eine wissenschaftliche Begleitung zeigt vielversprechende Ergebnisse, und das Programm wird vom Bundesfamilienministerium unterstützt, da es dem Opferschutz dient. In Österreich gibt es ein analoges Angebot unter dem Titel „Nicht Täter werden“ an der Männerberatung Wien. Seit einigen Jahren können sich dort Pädophile oder Konsumenten anonym melden, um therapeutische Hilfe zu erhalten. Auch dieses Projekt ist angelehnt an das deutsche Vorbild und strebt eine Mitgliedschaft im KTW-Netzwerk an. Die Kosten werden teils von den Klienten, teils durch staatliche Mittel und Spenden gedeckt. In der Schweiz wurde 2021 in Zürich die erste Präventionsstelle Pädosexualität eröffnet, betrieben von der Universitätsklinik für Forensische Psychiatrie. Sie bietet niedrigschwellige, kostenlose Beratung und Behandlung für Menschen (auch Jugendliche), die spüren, dass sie sich zu Minderjährigen hingezogen fühlen und dagegen ankämpfen wollen. Dieser Schritt geht auf Empfehlungen des Bundesrats zurück, der 2020 betonte, dass angesichts des großen Dunkelfelds präventive Strategien nötig sind. Neben diesen großen Programmen existieren Hotlines und Onlineberatungen (z.B. in Deutschland über die Hilfeseite des Missbrauchsbeauftragten), an die sich Betroffene wenden können. Solche Angebote schließen eine bisherige Versorgungslücke, denn viele niedergelassene Psychotherapeut:innen sind – aus Unbehagen oder mangelnder Erfahrung – nicht bereit, Klient:innen mit pädophilen Neigungen zu behandeln. Laut einer Umfrage in der Schweiz lehnten 45 % der Therapeuten die Behandlung eines nicht-vorbestraften Pädophilen ab, bei vorbestraften Sexualtätern sogar 63 %. Das zeigt, wie wichtig spezialisierte Anlaufstellen sind, die diese Menschen „mit offenen Armen“ empfangen und professionell betreuen.

Technische und strukturelle Prävention: Eine weitere Achse der Tertiärprävention – oft wenig sichtbar – läuft über die Mitwirkung von Technologieunternehmen und Ermittlungsbehörden. Große Online-Plattformen wie soziale Netzwerke, Cloud-Dienste oder Messengerdienste haben in den letzten Jahren Tools implementiert, um die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen einzudämmen. Ein Beispiel ist das automatisierte Erkennen bekannter Kinderpornografie-Dateien mittels Hash-Abgleichen (z.B. Microsofts PhotoDNA), wodurch bereits bekannte Bilder identifiziert und gemeldet oder gelöscht werden, bevor sie weitere Kreise ziehen. Einige Dienste blenden Warnhinweise ein, wenn Nutzer nach einschlägigen Begriffen suchen, und verweisen auf Hilfsangebote – in der Hoffnung, potenzielle Täter zum Umdenken zu bewegen. Auch sogenannte „Stop“-Seiten (Stopp-Seiten), die anstatt illegaler Inhalte erscheinen und über Konsequenzen aufklären, gehören dazu. In Europa wird aktuell diskutiert, Internetanbieter gesetzlich zu verpflichten, nach verstecktem Missbrauchsmaterial in Chats und E-Mails zu scannen – ein umstrittenes Vorhaben, das den Konflikt zwischen Privatsphäre und Kinderschutz berührt. Die Polizeien der drei Länder intensivieren derweil ihre Zusammenarbeit mit internationalen Stellen. Über Meldesysteme wie das US-amerikanische NCMEC werden jährlich zehntausende Hinweise auf Nutzer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz an die Behörden weitergeleitet. Die Strafverfolger setzen vermehrt Cyber-Ermittler ein, die in Darknet-Foren infiltrieren oder auf Tauschbörsen fahnden. In Österreich wurde z.B. eine Zentralstelle zur Qualitätssicherung im Kinderschutz geschaffen und das Personal in den Cybercrime-Einheiten aufgestockt. Solche Maßnahmen erhöhen die Entdeckungswahrscheinlichkeit und haben damit ebenfalls präventiven Charakter – kein Täter soll sich sicher fühlen, wie es die deutsche Innenministerin formulierte. Schließlich werden auch technische Sperren diskutiert, etwa Filter, die den Zugang zu bekannten kinderpornografischen Websites blockieren. Während dies kein Allheilmittel ist (Versierte können Sperren umgehen), können technische Barrieren die Verfügbarkeit des Materials zumindest reduzieren und impulshaftes „Driften“ in solche Bereiche erschweren. Experten betonen, dass angesichts der enormen Fallzahlen skalierbare Lösungen nötig sind und Technik ein wichtiger Baustein sein kann. So merkte der Sexualforscher Michael Seto an: “Die Zahl der in Online-Delikte involvierten Personen übersteigt klar die Kapazitäten von Strafverfolgung und Therapeuten. Skalierbare Präventions- und Frühinterventionsansätze sind nötig – und da die Technologie diese Taten erleichtert hat, muss sie ebenso Teil der Antwort sein.”

Tertiärprävention bedeutet, Risiken richtig einzuschätzen und jedem Täter ein passendes Interventionspaket zu schnüren: Für den einen mag eine abgeschreckte Haltung und regelmäßige Computerkontrolle genügen, der andere benötigt eine langfristige psychologische Behandlung, um seine pädophilen Impulse im Griff zu behalten.

Erfolg und Herausforderungen

Wirksamkeit der Maßnahmen: Die beschriebenen Präventionsansätze zeigen teils ermutigende Ergebnisse, stehen aber auch vor großen Herausforderungen. Auswertungen deuten darauf hin, dass spezialisierte Therapieprogramme die ohnehin relativ niedrigen Rückfallraten weiter senken können. Zwar ist es ethisch schwierig, kontrollierte Experimente durchzuführen, doch Vergleiche von behandelten und unbehandelten Tätergruppen legen nahe, dass strukturierte Behandlungen (ob im Strafvollzug oder ambulant) dazu beitragen, dass weniger Teilnehmer rückfällig werden. Besonders Programme, die auf das individuelle Risikoprofil eingehen (Stichwort RNR-Prinzip), gelten als vielversprechend. Die Präventionsnetzwerke wie „Kein Täter werden“ verbuchen ebenfalls Erfolgsmeldungen: Mehrere hundert Männer, die sich freiwillig meldeten, konnten stabil straffrei gehalten werden; viele berichten, dass sie durch die Therapie Strategien entwickelt haben, um Versuchungen zu widerstehen und ein kontrolliertes Leben zu führen. Diese Dunkelfeldarbeit ist enorm wertvoll, da sie Taten verhindert, bevor sie geschehen. Auch gesetzliche Neuerungen scheinen zu wirken: So zeigt das deutsche Bundeslagebild 2022, dass verstärkte Fahndungsmaßnahmen mehr Täter identifizieren – was langfristig abschreckend wirkt. Nicht zuletzt tragen internationale Kooperationen Früchte: Große Fälle wie die Zerschlagung von Pädokriminellen-Netzwerken (etwa „Operation Himmel“ in Deutschland oder der Fall „Landslide“ in den USA wären ohne digitale Ermittlungsmethoden nicht möglich gewesen. Jeder aufgeflogene Ring bedeutet potenziell hunderte neue Ermittlungsverfahren und damit Gelegenheiten zur Tertiärprävention bei den einzelnen Konsumenten.

Herausforderungen: Trotz aller Bemühungen bleibt die Aufgabe komplex. Eine erste Herausforderung ist die schiere Menge an Fällen. Die Digitalisierung hat Missbrauchsmaterial allgegenwärtig gemacht; Polizei und Justiz sind teils überlastet durch die explosionsartig gestiegenen Anzeigenzahlen. In Deutschland hat sich die Zahl der Ermittlungsverfahren in wenigen Jahren vervielfacht, was zu Engpässen bei der Auswertung von Datenträgern und der Betreuung von Tätern führt. Wenn Hunderte Beschuldigte in einer Region überwacht und ggf. therapeutisch versorgt werden müssen, stoßen Bewährungshelfer und Therapeuten schnell an Kapazitätsgrenzen. Hinzu kommt das Stigma des Delikts: Viele Täter schämen sich zutiefst und haben Hemmungen, Hilfe anzunehmen – selbst, wenn eine Therapieauflage besteht. Das Vertrauensverhältnis zum Therapeuten aufzubauen, braucht Zeit. Umgekehrt scheuen manche TherapeutInnen vor dem Thema zurück. Dies kann dazu führen, dass vorliegende Therapieangebote nicht optimal genutzt werden. Ein weiterer schwieriger Punkt ist die Heterogenität der Täter. „One size fits all“ funktioniert nicht; jemand, der aus reiner Neugier handelte, braucht eine andere Intervention als ein pädophiler Wiederholungstäter. In der Praxis ist die individuelle Diagnostik anspruchsvoll. Pädosexuelle Neigungen werden von Tätern mitunter geleugnet, was die Einschätzung erschwert. Die Justiz muss also sehr genau hinsehen, um weder unnötig zu therapieren noch einen Gefährlichen fälschlich ohne Behandlung zu lassen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen stellen eine Gratwanderung dar. Nach der deutschen Verschärfung 2021 wurde Kritik laut, dass milde Fälle (z.B. ein 18-Jähriger, der ein einziges verbotenes Bild auf dem Handy hat) zwangsläufig mit Haft bedroht waren – was Richter in ein Dilemma brachte, angemessen zu sanktionieren. Österreich und die Schweiz versuchen durch abgestufte Strafrahmen dem Unrechtsgehalt besser Rechnung zu tragen. Dennoch bleibt generell die Balance zu finden zwischen Abschreckung und Therapie: Einerseits soll eine klare Strafe die Tat ahnden und potenzielle Täter abschrecken; andererseits darf übermäßige Härte nicht dazu führen, dass Betroffene völlig dämonisiert werden und sich erst recht in den Untergrund begeben. Die Gesetzgeber in D-A-CH betonen inzwischen alle neben Repression auch die Prävention und Opferhilfe als gleichwertige Säulen.

Technische Aspekte sind ein weiteres Spannungsfeld: Verschlüsselung und Anonymität im Netz erschweren die Aufklärung – hier stoßen klassische Präventionsansätze an Grenzen, weil man potenzielle Rückfalltäter gar nicht identifizieren kann. Gleichzeitig gibt es datenschutzrechtliche Bedenken gegen allzu tiefes Eindringen in die Privatsphäre Unbescholtener bei flächendeckenden Scans. Hier ist noch ein gesellschaftlicher Konsens nötig, wie viel Überwachung zum Schutz von Kindern legitim ist. Eine moderne Herausforderung ist auch die Entwicklung neuer Medien: In jüngster Zeit wird diskutiert, wie mit computergenerierten Missbrauchsbildern (KI-Deepfakes) umzugehen ist, die keinen realen Missbrauch darstellen, aber das Verlangen anheizen könnten – gesetzlich sind solche Darstellungen in vielen Ländern bereits erfasst, doch therapeutisch stellen sie Neuland dar. Schließlich bleibt die größte Herausforderung bestehen: die Prävention tatsächlicher sexueller Gewalt an Kindern. Tertiärprävention bei Konsumenten von Missbrauchsmaterial ist ein wichtiger Beitrag dazu, denn jeder Konsument, der vom Rückfall oder einer Eskalation abgehalten wird, bedeutet ein Kind weniger, das Opfer wird. Dennoch muss dieses Vorgehen eingebettet sein in umfassendere Strategien, die auch Primärprävention (also Aufklärung der Allgemeinheit und Kinder, Medienkompetenz, Reduktion von Tatgelegenheiten) und Sekundärprävention (frühe Intervention bei Risikopersonen) umfassen. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben in ihren jüngsten Initiativen genau diese mehrgleisigen Konzepte betont – beispielsweise durch verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Schulen und Vereinen oder durch nationale Missbrauchsbeauftragte, die Präventionskampagnen durchführen. Die Tertiärprävention im engeren Sinne – also Arbeit mit den TäterInnen – ist dabei ein sensibles, aber unverzichtbares Element.

Der Status Quo

Die Auseinandersetzung mit KonsumentInnen von Kinderpornografie zeigt, wie wichtig ein ganzheitlicher Ansatz für den Kinderschutz ist. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben die rechtlichen Zügel in den vergangenen Jahren merklich angezogen und klar signalisiert, dass der Besitz und Konsum von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs kein Kavaliersdelikt ist. Gleichzeitig wurden die klassischen Strafmaßnahmen durch vielfältige präventive Angebote ergänzt. Empirisch wissen wir heute, dass viele dieser Täter nach ihrer Überführung ansprechbar sind für Therapie und Auflagen – die meisten werden keine neuen Verbrechen begehen, wenn sie konsequent betreut und kontrolliert werden. Tertiärprävention bedeutet in der Praxis daher oft, Risiken richtig einzuschätzen und jedem Täter ein passendes Interventionspaket zu schnüren: Für den einen mag eine abgeschreckte Haltung und regelmäßige Computerkontrolle genügen, der andere benötigt eine langfristige psychologische Behandlung, um seine pädophilen Impulse im Griff zu behalten. Die drei Länder setzen dabei auf einen Mix aus Strafvollzug, Bewährungshilfe, spezialisierten Therapien und innovativen Projekten im Gesundheitswesen. Vorzeigemodelle wie das „Kein Täter werden“-Netzwerk zeigen, dass Prävention auch abseits von Gerichtssälen ansetzen kann, indem man Betroffenen hilft, gar nicht erst (wieder) Täter zu werden.

Natürlich gibt es keine Patentlösung: Das Internet wird nicht mehr verschwinden, und damit bleibt auch das Problem der Verfügbarkeit von Missbrauchsabbildungen bestehen. Doch durch internationale Kooperation, technischen Fortschritt bei der Erkennung verbotener Inhalte und vor allem durch eine kluge Kombination von Strafe und Therapie lässt sich die Gefahr eindämmen. Wichtig ist, das Thema ohne Tabus anzugehen – sachlich, wie in diesem Artikel, um Wege aufzuzeigen, statt nur zu skandalisieren. Alle Maßnahmen der Tertiärprävention eint ein Ziel: Kinder zu schützen, indem diejenigen, die bereits gegen das Gesetz verstoßen haben, keine zweite Chance bekommen, einem Kind Leid zuzufügen. Deutschland, Österreich und die Schweiz befinden sich hier auf einem Weg, der stetig aus Erfahrungen lernt – mit strengeren Gesetzen dort, wo nötig, und mit helfenden Händen dort, wo möglich.

Die Herausforderung wird bleiben, beides im Gleichgewicht zu halten und weiterhin empirische Erkenntnisse zu nutzen, um die Prävention effektiv und menschenwürdig zu gestalten. Denn jeder verhinderte Rückfall ist ein Erfolg – für die potenziellen Opfer, für die Gesellschaft und letztlich auch für die Täter selbst, denen ein weiteres Verbrechen und dessen Folgen erspart bleiben.

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