Der Anstieg grenzüberschreitender Strafvollstreckungen innerhalb der EU entlastet Österreichs Justizvollzug – gleichzeitig bleibt Reformbedarf bei Verfahren und Hafttagen.

Österreich verzeichnet einen kontinuierlichen Anstieg an sogenannten EU-Überstellungsverfahren. Diese grenzüberschreitenden Maßnahmen beruhen auf dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI, der 2012 in nationales Recht übernommen wurde. Sein Ziel: Urteile in Strafsachen dort zu vollstrecken, wo die Resozialisierungschancen der verurteilten Person am größten sind – in der Regel im Heimatstaat. Mit dem jüngsten Beitritt Irlands mit 1. März 2023 haben mittlerweile alle EU-Mitgliedstaaten diesen Rahmenbeschluss umgesetzt.

Ein neuer Bericht des Justizministeriums an den Nationalrat bestätigt: Die Zahl dieser Überstellungen nimmt stetig zu – mit klaren positiven Effekten. Zum einen werden die Resozialisierungschancen verbessert, zum anderen führt die Maßnahme zu erheblichen Kosteneinsparungen und einer spürbaren Entlastung des Strafvollzugs.

Die Entscheidung für die EU-Überstellung war richtig“, erklärt Josef Hechenberger (ÖVP) und betont: „Gerade in Zeiten zunehmender Überbelegung in den Anstalten ist jede Entlastung willkommen.

Effizienzgewinne und strukturelle Hürden

Der Bericht verweist auf Fortschritte, etwa die Verkürzung von Überstellungsverfahren nach der Kritik des Rechnungshofs. Dennoch existieren weiterhin Herausforderungen: Häufig dauern Überstellungen länger als vorgesehen – insbesondere wegen Übersetzungsproblemen, mangelhafter Haftbedingungen im Vollstreckungsstaat oder mangelnder Zustimmung des betroffenen Staates, selbst wenn ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot vorliegt.

Muna Duzdar (SPÖ) mahnt zur Differenzierung: „Die Entlastung bei Kosten und Belag ist kein Selbstzweck. Im Zentrum steht und bleibt die Frage, wo eine effektive Resozialisierung am besten gewährleistet ist.

Christian Lausch (FPÖ) kritisiert, dass trotz hoher Zahlen ausländischer Insassen – laut Bericht 54 % – „viel zu wenig weitergegangen“ sei. Besonders störe ihn, dass die Zustimmung der verurteilten Person zur Überstellung erforderlich sei: „Allein durch die Sprachbarriere ist der eigene Staat für Resozialisierung meist am besten geeignet.

Justizministerin Anna Sporrer wies auf bestehende Möglichkeiten hin, auch ohne Zustimmung zu überstellen – etwa bei Abschiebefällen. Ziel sei es, die Zahl der Überstellungen weiter zu erhöhen: „Die Zahlen sind herzeigbar, aber noch steigerbar.

Ein Experte des Ministeriums ergänzte: „Notwendig wären EU-weite Leitlinien zur Berechnung der noch zu verbüßenden Hafttage – ein wesentlicher Baustein für mehr Vertrauen und Verlässlichkeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Perspektiven für den Strafvollzug

Auch Sophie Marie Wotschke (NEOS) sieht in den EU-Überstellungen ein zentrales Instrument zur Systementlastung. Verbesserungspotenzial ortet sie in der richterlichen Spezialisierung und bei der einheitlichen Hafttage-Berechnung.

Österreich, das sich früh für den Rahmenbeschluss starkgemacht hatte, sieht sich in seiner Linie bestätigt. Und doch zeigt die Praxis: Die Idee europäischer Strafvollstreckung stößt im Alltag auf nationale Realitäten – sprachliche, kulturelle und juristische Unterschiede.

Resozialisierung ist kein technokratisches Ziel, sondern ein humanrechtlicher Anspruch. Die EU-Überstellung ist dafür ein wichtiges Werkzeug – aber nur dann effektiv, wenn sie von pragmatischer Umsetzung und konsequenter Weiterentwicklung begleitet wird.

Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen zur EU-Überstellung finden sich in den §§ 39 ff EU-JZG. Die vollständige Analyse liefert der parlamentarische Bericht III-98 der Beilagen XXVIII. GP

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