Therapieangebote für Menschen mit pädophilen Neigungen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Stigmatisierung, strafrechtlicher Kontrolle und dem Anspruch auf individuelle Hilfe. Eine Analyse der strukturellen Herausforderungen und Widersprüche in Justiz, Forensik und Psychotherapie.

Im Folgenden gehe ich auf diese Themen ein:

  1. Grundsätzliches zu Therapie
  2. Herausforderungen bei der Therapie pädophiler Menschen
  3. Problematik spezialisierter Therapeuten
  4. Therapie im Vollzug
  5. Therapie im Maßregelvollzug bei Pädophilie

Der Text ist nicht gegendert, meint aber immer alle Geschlechter.
Bei Pädophilie ist Hebephilie mitgemeint.


1. Grundsätzliches zu Therapie

Es gibt Voraussetzungen, die eine erfolgreiche Psychotherapie erst ermöglichen. Die folgenden Punkte sind bei allen Therapien der Psyche zu beachten, unabhängig vom Anlass der Therapie.
Wichtig ist eine stabile und vertrauensvolle Beziehung, die „therapeutische Allianz“. Der Patient muss sich verstanden und angenommen fühlen, um über schwierige Themen sprechen zu können. Eine solche Beziehung schafft einen sicheren Raum, in dem auch schmerzhafte Gefühle und Erfahrungen thematisiert werden können. Ziel der Therapie ist es, gemeinsam klar definierte, realistische Ziele zu erreichen.
Der Therapeut sollte empathisch und engagiert sein, ohne dabei die professionelle Distanz zu verlieren. Er muss in der Lage sein, sich in die subjektive Welt des Patienten einzufühlen, ohne zu werten. Eine offene, vorurteilsfreie Haltung ist hierbei grundlegend. Da jeder Patient einzigartig ist, sollte der Therapeut in der Lage sein, individuelle Bedürfnisse zu erkennen und den Therapieansatz flexibel anzupassen. Eine kontinuierliche Reflexion der eigenen Haltung und Arbeitsweise hilft dem Therapeuten, persönliche Vorurteile oder Übertragungsprozesse frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
In Gesprächen hat der Therapeut eine offene, wertschätzende und empathische Haltung. Neugier, echtes Interesse am Gegenüber und eine respektvolle, nicht-direktive Gesprächsführung helfen dem Patienten, sich zu öffnen. Dabei ist es wichtig, dass der Therapeut professionell bleibt, um eine gesunde Balance zwischen Nähe und Distanz zu wahren.
Der Patient sollte bereit sein, sich auf den Therapieprozess einzulassen, eigene Gefühle und Gedanken zu teilen und an sich zu arbeiten. Eine authentische Auseinandersetzung mit eigenen Emotionen und Verhaltensmustern, verbunden mit dem Wissen, dass Veränderungen Zeit brauchen, ist wichtig. Der Patient sollte sich als aktiver Partner verstehen, der bereit ist, an Lösungen mitzuwirken und eigene Ressourcen zu nutzen. Vertrauen, Offenheit und die Bereitschaft zur Selbstreflexion sind wesentliche Elemente, die es ermöglichen, auch schwierige oder unangenehme Themen anzusprechen.
Studien zeigen, dass das Verhältnis Patient/Therapeut wichtiger für den Erfolg einer Therapie ist als die Methode.

2. Herausforderungen bei der Therapie pädophiler Menschen

Personen mit pädophilen Neigungen, auch jene, die niemals eine Straftat begangen haben, sind in der Gesellschaft häufig nicht nur stigmatisiert, sondern auch weitgehend unsichtbar. Obwohl das Vorhandensein solcher Neigungen keine Straftat darstellt, wird es gesellschaftlich oft anders wahrgenommen. In den letzten Jahren wurden Gesetze und gesellschaftliche Normen zunehmend verschärft, sodass selbst Handlungen ohne direkte Opfer, wie der Besitz bestimmter Bilder, KI generierte Abbildungen, Posingfotos oder expliziter Texte, kriminalisiert wurden. Ein prägnantes Beispiel dafür ist das sogenannte „Puppenverbot“, das den Besitz von Puppen oder Objekten untersagt, die kindliche Merkmale aufweisen. Selbst wenn dadurch keine realen Kinder betroffen sind, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Diese Entwicklungen verstärken bei betroffenen Personen das Gefühl, keinen Platz in der Gesellschaft zu haben. Neben solchen Strafrechtsregelungen gibt es zahlreiche andere Beispiele, die auf eine systematische Ausgrenzung von Pädophilen hinweisen, etwa die Darstellung in Filmen oder Dokumentationen, die eine Stigmatisierung bewusst befördern. Zusätzlich wird Pädophilie durch Politik und Konzerne benutzt, um finanzielle und Machtinteressen durchzusetzen.

Ein Beispiel hierfür ist die Chatkontrolle. Angeblich um Abbildungen von Kindesmissbrauch zu finden sollen die Endgeräte aller Menschen in Europa durchleuchtet werden. Tatsächlich werden so Unmengen an weiteren Daten ausgelesen, die es ermöglichen, individuelle Profile der Menschen zu erstellen. So kann mittels Microtargeting eine Beeinflussung erfolgen, die die Persönlichkeit jeder Person berücksichtigt. Ein Milliardenmarkt. Und praktisch die Auslöschung von Privatsphäre. Um Zustimmung für solche massiven Verletzungen der Menschrechte zu erhalten werden Narrative über Pädophilie verbreitet, die wenig bis nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben. Das Bild, das gezeichnet wird, hat Auswirkungen auf die Art und Weise, wie über Pädophilie gedacht wird. Therapeuten sind nicht frei von diesen Einflüssen und Vorurteilen.

Der Aufbau einer therapeutischen Allianz scheitert häufig schon im ersten Schritt. Es wird keine tragfähige Beziehung aufgebaut, wenn der Therapeut den Patienten nach seinen moralischen und sittlichen Vorstellungen bewertet. Häufig ist der Therapeut der erste Mensch, mit dem der Patient über seine sexuelle Orientierung spricht. Oft hat der Hilfesuchende selbst das verbreitete Bild von Pädophilen und damit ein belastendes Selbstbild. Dieses falsche Bild wird vom Therapeuten nicht als solches erkannt, da es sich mit seinem deckt. Damit startet die Therapie mit Grundannahmen, die nicht nur nicht überprüft werden, sondern falsch sind.

Ein vorurteilsbelastetes Selbstbild zeigt sich in dem Wunschziel „Ich will nicht so sein.“ Der Therapeut erklärt dann, dass die sexuelle Orientierung als unveränderbar gilt. Es braucht folglich ein anderes Ziel. Das wird dann gesucht. Und damit das falsche Selbstbild aufrechterhalten, obwohl es zunächst aufgearbeitet werden müsste. Das „gemeinsame“ Ziel, das dann definiert wird, lautet: „Keinen Übergriff begehen!“ Damit sind sowohl Hands-on-Delikte gemeint als auch der Konsum von „Missbrauchsabbildungen“. Dieses Ziel verstärkt die Idee des Patienten, dass er dauerhaft und unveränderbar eine Gefahr für Kinder ist. Zunächst müsste die Annahme, der Patient sei eine Gefahr, überprüft werden. Des Weiteren ist es erforderlich, das weite Feld der sogenannten „Missbrauchsabbildungen“ genauer zu betrachten und konkretere Begriffe zu verwenden.

Auch Pädophile mit einem gesunden Selbstbild suchen eine Therapie. Meist, weil sie unter Einsamkeit, Depression, suizidalen Gedanken oder anderen psychischen Störungen leiden. Diese Erkrankungen sind eine direkte Folge des Umgangs der Gesellschaft mit dem Thema. Das bürgerliche Leben eines Pädophilen ist dauerhaft bedroht. Und das vollkommen unabhängig davon, was er tut. Weil ihnen das Risiko eines Outings bekannt ist, suchen sich die Betroffenen therapeutische Hilfe oft, ohne den Therapeuten von ihrer Neigung zu erzählen. Das erschwert eine erfolgreiche Behandlung, da in diesen Fällen die therapeutische Allianz nicht vollständig hergestellt werden kann. Offenbart sich der Patient, kommt es nicht selten zu Abbrüchen durch den Therapeuten. Wird die Therapie fortgesetzt, finden sich die schon beschriebenen Mechanismen.

3. Problematik spezialisierter Therapeuten

„Pädophilie, Hebephilie und sexueller Kindesmissbrauch“. Herausgeber Klaus Michael Beier erschienen im Springer Verlag

Geschätzt 90 % der Therapeuten, die mit Pädophilen arbeiten, stützen ihre Arbeit auf das Manual „Pädophilie, Hebephilie und sexueller Kindesmissbrauch“. Herausgeber Klaus Michael Beier ist ein deutscher Mediziner, Psychotherapeut und Sexualwissenschaftler, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité Berlin und Träger des Bundesverdienstkreuzes. Er war 2005 Mitgründer des Präventionsprojekts Dunkelfeld, besser bekannt unter dem Namen „Kein Täter werden“. Das Präventionsprojekt Dunkelfeld ist nicht in Vollzugsanstalten tätig.

Das Manual, das praktisch als Standardwerk betrachtet werden muss, ist in vielfacher Hinsicht zu kritisieren. Der Therapeut, der nach den Vorgaben und Vorstellungen des Handbuchs arbeitet, hat eine genaue Vorstellung davon, wie Pädophile sind. Er hat konkrete Ziele und Absichten, die unabhängig von der Person sind, die seine Hilfe sucht. Eine therapeutische Allianz wird es so nicht geben. Untergraben wird die Allianz auch durch die Motivation, präventiv tätig zu sein – eine Absicht, die Herr Beier nicht müde wird zu betonen. Es geht in der Therapie weniger um den Patienten als vielmehr um den Schutz von Kindern. Das mag ehrenwert erscheinen, ist allerdings die denkbar schlechteste Voraussetzung, um dem hilfesuchenden Menschen echte Unterstützung zu geben.

Herr Beier reduziert pädophile Menschen auf ihre Sexualität. Nach Studium des Manuals bleibt folgendes Bild von Pädophilen: Sie neigen zu kognitiven Verzerrungen, sind hochmanipulativ, wenig empathisch, oft intelligenzgemindert, haben Defizite in der Emotionsregulierung und häufig eine Persönlichkeitsstörung. Besonders problematisch sind Pädophile, die ihre Wünsche in Bezug auf Partnerschaft und Intimität mit einem Kind nicht vollständig ablehnen. Diese gelten pauschal als Gefährder.

Sollte ein Pädophiler in der Therapie darüber sprechen wollen, dass er Missbrauchsabbildungen nicht per se für problematisch hält, ist der Therapeut gehalten, sich auf keine Diskussion einzulassen. Schon der Versuch, darüber zu sprechen, zeigt, dass der Patient eine kognitive Verzerrung hat, und die Therapiebereitschaft ist infrage zu stellen. Diese Einstellung hat nichts mit fachlicher Kompetenz zu tun. Es ist das Aufzwingen einer moralischen Sicht. Es ist keine Beziehung auf Augenhöhe, wie sie in der Therapie essenziell ist.

Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass das Manuale wenig mit therapeutischen Standards übereinstimmt, die in allen anderen Bereichen der Psychotherapie gelten.

4. Therapie im Vollzug

Ein Täter wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen, wenn er psychisch krank ist. Anders als bei einer Freiheitsstrafe kommt der Patient aber nicht nach einer festgesetzten Zeit wieder auf freien Fuß. Im Maßregelvollzug finden sich Täter, die für ihre Taten keine oder eine verminderte Schuld tragen und als selbst- oder fremdgefährdend gelten.

Ist das Verhältnis zwischen Patient und Therapeut bereits von Herausforderungen begleitet, so wird es noch schwieriger, wenn eine dritte Partei in Form der Justiz hinzukommt. Im Folgenden werde ich entscheidende Felder kurz ansprechen. Eine intensivere Betrachtung ist unbedingt notwendig, sprengt aber den Rahmen dieses Beitrags.

Im beschriebenen Dreiecksverhältnis, das im Idealfall ein gemeinsames Ziel verfolgen sollte, gibt es tatsächlich unterschiedliche, teilweise sich widersprechende Interessen. Diese Konflikte können nie ausgeräumt werden. Es gilt also, einen Interessenausgleich herzustellen. Dabei bringen unterschiedliche Voraussetzungen jeweils ihre eigenen rechtlichen und therapeutischen Problematiken mit sich. Abgrenzbar sind Maßregelvollzug, Strafvollzug und die Behandlung von Straffälligen in Freiheit (Bewährung, richterliche Auflagen).

Schweigepflicht, Offenbarungspflicht und Berichtswesen sind in jedem Bereich unterschiedlich ausgestaltet. Einschränkungen und Verpflichtungen zur Erkenntnisweitergabe gibt es vor allem im Maßregelvollzug. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es für Patienten schwierig ist, die unterschiedlichen Vorgaben zu durchschauen. Deswegen ist es von immanenter Bedeutung, dass der Patient die für ihn geltenden Regeln versteht. Oft bleibt auch dann ein Gefühl der Unsicherheit, was wann an wen weitergegeben wird und welchen Einfluss das möglicherweise auf Entscheidungen hat. Gerade in der Psychotherapie ist Vertraulichkeit ein hohes Gut, die dann erfolgversprechend ist, wenn sich der Patient vollkommen öffnen kann.

Im Maßregelvollzug kann es zu Nachteilen in Bezug auf Lockerungen und den Entlassungszeitpunkt kommen, auch weil hier die Interessen potenzieller Opfer berücksichtigt werden müssen. Dieses Wissen kann eine therapeutische Allianz stark belasten oder verunmöglichen. Der Patient muss befürchten, dass jede Offenbarung gegen ihn verwendet wird. Lässt er sich nicht wirklich auf die Therapie ein, kann es sein, dass er versucht, Erwartungen zu erraten und diese zu bedienen. Auf der anderen Seite gibt es die Annahme, dass der Therapeut durch die „Macht“ des Berichtswesens positiven Einfluss auf den Patienten haben kann. Fehlender Leidensdruck oder fehlende Therapiemotivation sollen dadurch ersetzbar sein.

Dem Patienten wird suggeriert, dass es einzig an ihm und an seiner Mitarbeit in der Therapie liegt, welche Lockerungen ihm zugestanden werden und wie lange er in Unterbringung bleibt. Diese Wahrnehmung verhindert eine Selbstreflexion des Therapeuten, da dieser damit aus der Verantwortung entlassen ist.

5. Therapie im Maßregelvollzug bei Pädophilie

Pädophilie ist eine sexuelle Orientierung. Also keine Krankheit wie bspw. Persönlichkeitsstörung oder Sucht. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Tatbegehung aufgrund eines länger dauernden Defekts, der die erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit sicher begründet, zumindest vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. Eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit wird bei einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung ggf. schon dann attestiert, wenn die Pädophilie als „stark ausgeprägt“ bewertet wird. Damit wird Pädophilie im forensischen Kontext pathologisiert. Eine Unterbringungsanordnung ist für pädophile Menschen wahrscheinlicher als für nicht pädophile. Dabei ist allen Fachleuten klar, dass die sexuelle Orientierung keinen Einfluss auf eine Gefährlichkeit hat.

Man muss nur genug verbieten, dann macht sich auch jeder strafbar.“ Es ist für Menschen, die sich nicht mit der Thematik beschäftigen, oft erstaunlich, was alles als „Kindesmissbrauch“ gewertet wird. Es sprengt den Rahmen aufzuzählen was alles unter diesem Begriff summiert wird. Im Grunde lässt sich sagen bis auf Gedanken ist alles verboten. Diese unverhältnismäßige Kriminalisierung menschlicher Bedürfnisse verstärkt den Eindruck in der Gesellschaft, dass jeder Pädophile eine Gefahr für Kinder ist. Das führt dazu, dass auch die Mitarbeiter einer Sicherungsanstalt ein verzerrtes Bild dieser Insassen haben. Dieses Bild führt zu offener und verdeckter Ablehnung und hat Auswirkungen auf die Therapie.

Therapeuten sind von dieser Beeinflussung nicht ausgenommen. Im besten Fall ist ihnen ihre auf Vorurteilen basierende innere Ablehnung bewusst, dann können sie diese ausgleichen. Die Ablehnung führt auch dazu, dass Therapie als wichtigstes Ziel eine Schutzwirkung entfalten soll. Der Patient und sein Befinden stehen nicht im Mittelpunkt des Interesses. Von ihm wird eine vollkommene Unterwerfung unter das Rechtssystem und der moralischen Sicht erwartet. Nur wer das für sich annimmt oder glaubhaft vermittelt hat im Maßregelvollzug eine Chance.

Der Mangel an Therapeuten in Sicherungsanstalten führt dazu, dass sich die Patienten ihren Therapeuten nicht auswählen können. Entwickelt sich kein therapeutisches Bündnis, kann darauf nicht durch einen Wechsel reagiert werden. Draußen würde dies zu einem Therapieabbruch durch den Patienten führen. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen unter Freiheitsentzug wird der Patient die Therapie fortsetzen. Ist sie doch sein einziges Instrument Verbesserungen zu erreichen. Diese Motivation ist Therapeuten und Gutachtern natürlich bekannt. Sie sind eher geneigt, herauszufinden, wer sich wirklich auf die Therapie einlässt und wer es nur vorgibt als sich mit den Ursachen zu beschäftigen. Würden sie das tun müssten sie auch sich und ihre Motivation infrage stellen. Diese Auseinandersetzung könnte dazu führen, sich mit eigenen pädophilen Anteilen beschäftigen zu müssen, wie klein diese auch sein mögen.

Zu all dem gesellt sich bei Therapeuten und Gutachtern der gesellschaftliche Druck. Lassen sie einen Klienten zu lange in Verwahrung hat dies Auswirkungen auf den Klienten und die Kosten. Sprechen sie sich für eine Entlassung aus und der Klient wird rückfällig werden sie in eine moralische Verantwortung genommen, die auch in einer medialen Empörung gipfeln kann. Eine positive Prognose wird folglich zu selten ausgesprochen.

Die Wahl eines Therapeuten ist nicht nur in Haftanstalten begrenzt, mit all den genannten Folgen. Entgegen jeder Vernunft kann ein Richter auch während einer Bewährung den Therapeuten bestimmen. Therapeuten, die eine kritische Meinung zum bestehenden System haben, laufen Gefahr ausgeschlossen zu werden. Unabhängig davon, wie sie konkret arbeiten und welchen Erfolg ihr therapeutisches Arbeiten hat. Eine Therapie, die sich auf den Menschen fokussiert, ihm hilft einen guten Umgang mit den gesellschaftlichen Voraussetzungen zu finden, in dem engen möglichen Rahmen im weitesten Sinn glücklich zu sein, trägt am Ende dazu bei, Straffälligkeit zu verhindern.

Stigmatisierung, Kriminalisierung, Ausgrenzung führen zu einer feindlichen Stimmung, die das soziale Leben eines pädophilen Menschen ständig bedroht. Innerhalb und außerhalb von Sicherungsanstalten. Dabei hat der Pädophile keinen Einfluss darauf, wie er wahrgenommen wird. Seine Persönlichkeit und seine Handlungen verändern nichts. Wir brauchen eine Gesellschaft, die für jeden Menschen die Einhaltung der Menschenrechte garantiert. Selbstverständlich auch in Sicherungsanstalten. Daran sollten wir gemeinsam zum Wohle aller arbeiten.

Über den Autor:
Wolfgang Wedler ist Heilpraktiker für Psychotherapie. Seine Schwerpunkte sind Sexualität, Beziehungen und Opfer. Er berät Unternehmen zum Thema Diversity.
Wolfgang kennt Diskriminierung aus seiner eigenen Geschichte und war in der Homosexuellenbewegung aktiv. Heute klärt er über Pädophilie auf und unterstützt Betroffene. Menschenrechte waren ihm schon immer ein besonderes Anliegen.

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