Mit einem Initiativantrag für ein neues „Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz“ legen ÖVP und Grüne einen Vorschlag zur bundesweiten Förderung von Gewaltambulanzen vor. Damit sollen als weiterer wichtiger Schritt des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention dem Bund Förderverträge mit Gewaltambulanzen ermöglicht werden. Adressiert werden sollen mit dem Fördergesetz Universitäten, die über ein gerichtsmedizinisches Institut verfügen, sowie andere geeignete Betreiber. Diese müssen entweder bereits eine Gewaltambulanz eingerichtet haben, die den Mindestleistungskatalog erfüllt, oder sich verpflichten, eine solche einzurichten und die Pflichten in Zukunft zu erfüllen. Festgehalten wird im Antrag, dass die Leistungen der Gewaltambulanzen für alle betroffenen Personen kostenlos sein sollen. Außerdem sollen die Leistungen nicht von einer Anzeige oder einem behördlichen Verfahren abhängig gemacht werden. Das Inkrafttreten des Förderungsgesetzes ist für den 1. September 2024 geplant.
Bei den derzeit bestehenden Projekten – beispielsweise bei der MedUni Graz oder beim AKH Wien – zur Dokumentation von Verletzungen bei Gewaltopfern handle es sich um Einzellösungen, so die Erläuterungen. Gerade in Strafverfahren wegen Gewalt im sozialen Nahraum sei aber die möglichst frühe und fundierte Objektivierung von Verletzungen ein zentrales Beweisthema. Aussagekräftige gerichtsmedizinische Sachverständigengutachten können demnach die Verurteilungswahrscheinlichkeit merkbar erhöhen. Die geförderten Gewaltambulanzen sollen zur Erkennung von Gewalt und zur Aufklärung gewalttätiger Angriffe beitragen, von Gewalt betroffene Personen unterstützen und auch dem Schutz der von Gewalt betroffenen Personen vor weiteren gewaltsamen Übergriffen und damit der Prävention dienen.
Konkret soll eine Hauptaufgabe der Gewaltambulanzen daher darin bestehen, alle Personen, die von körperlicher Gewalt oder strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung betroffen sind oder sein können, gerichtsmedizinisch zu untersuchen. Dabei sollen Verletzungen und Spuren ausführlich dokumentiert werden, sodass sie in allfälligen Verfahren als Beweismittel verwertbar sind. Personen, die ausschließlich von psychischer Gewalt betroffen sind, sollen über weitergehende Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten informiert werden, auch wenn es keiner gerichtsmedizinischen Tätigkeit bedarf. Die Gewaltambulanzen sollen insgesamt auch als Drehscheibe und Unterstützungsstelle fungieren.