Am 12.Juli fand am Landesgericht für Strafsachen Wien der unter medialer Aufmerksamkeit stehende Prozess gegen einen jungen Schauspieler statt.
Die schweren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft lauteten „Sexueller Missbrauch Unmündiger“ sowie „Speichern und Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen“.
Was war geschehen?
Am 29. Dezember des Vorjahres trat der 29-jährige Karl F. (anonymisiert) auf Instagram mit einem 13-jährigen Ensemble-Mitglied eines Kinderchors in Kontakt. Er schickte ihm Wassertropfen-Emojis und anzügliche Nachrichten. Karl F., der in Kärnten geboren ist, wollte mit dem Buben videotelefonieren und forderte ihn auf, dabei geschlechtliche Handlungen an sich vorzunehmen. Die eindeutige Antwort: des Jungen, der die zum Text gesendeten Wassertropfen Emojis als Aufforderung zum gemeinsamen Saufen gehen ansah, antwortete sogleich mit: „What the f***. Nein„.
Karl F. stellte in einem weiteren Chat gegenüber dem 13-Jährigem klar, es handelt sich nicht um saufen gehen, viel mehr möchte er mit ihm über Video-Chat gemeinsam masturbieren, das sollen diese Wassertropfen symbolisieren – auch darauf erfolgte sofort ein Nein! Karl F. lies nicht locker, er schrieb „was ist, bist du feig“, oder „alle machen das“, „hast du es noch nie gemacht“ und ähnlich Manipulatives. Dem 13-jährigem wurde das zu viel, er machte das einzig richtige und vertraute sich seiner Mutter an, welche sogleich eine Anzeige erstattete. Bei der Einvernahme vor der Polizei und auch der heutigen Hauptverhandlung zeigte sich Karl F. zum Teil geständig.
Die Erklärung des Angeklagten
Der ehemalige, noch jugendlich wirkende Schauspieler mit Diplom, hat diese Branche, wie er es nannte, sofort nach Bekanntwerden seines Falles verlassen. Er arbeitet nun im Einzelhandel in Teilzeit Anstellung, er ist mit seinem 26-jahrigem Partner sehr glücklich. Nie habe er bei sich festgestellt, eventuell eine pädophile sexuelle Präferenz zu haben. Es schockiere ihn, dass der Junge zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre war. Das hat ihm der Junge aber mitgeteilt, Karl F. ließ das anzügliche Chatten jedoch auch dann nicht. Erst am Tag danach versuchte er sich, wieder per Chat, zu entschuldigen. Da war jedoch die Polizei verständigt, eine Anzeige bereits angefertigt. Das wirft ihm auch der Richter vor.
Karl F. antwortet: „Ich fühle mich zu jungen Männern hingezogen, aber mit Sicherheit nicht an unter 14-Jährige„. Er sei nun mit einem 26-Jährigen zusammen, und sehr glücklich. Dieser war auch im Gerichtssaal.
Karl F. nützt jede Möglichkeit, die ihm der Richter bietet zu erwähnen, wie leid ihm diese „Peinlichkeit“ täte. Er entschuldigt sich bei dem Jungen, der nicht anwesend sein musste, aber in unmittelbarer Umgebung wartete, der Mutter, und überhaupt bei allen die er mit dieser wie er meint nur unter Alkoholeinfluss begangenen Tat verletzt habe. Er ist ein Mann, sagte Karl F. mit hervor geschobener Brust und fester Stimme, er übernimmt die volle Verantwortung zum ersten Punkt der Anklage.
Das Urteil
Nach 15 Minuten Beratung, dieser nur knapp eineinhalbstündigen Verhandlung, fällt auch schon das Urteil: 14 Monate bedingte Haft wegen versuchten sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Laut dem vorsitzenden Richter würden die Milderungsgründe überwiegen. Karl F. nahm das Urteil nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt Camillo Raabe an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Zu den Milderungsgründen, welcher der Richter in seiner Urteilsbegründung anführte:
*) Sofortiger Therapie Beginn bei Männerberatung Wien
*) Unbescholtenheit
*) Teilgeständig, schon bei Einvernahme vor Polizei und heute bei Gericht
*) Tatausgleich Zahlung von €500 Schmerzengeld, bei Verhandlung sofort abgegeben.
*) Mehrfach vorgetragene, für das Gericht glaubwürdige, Tat Reue
Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung jedoch explizit auch folgendes. Karl F. ist nicht von zweiten Punkt der Anklage freigesprochen, vielmehr ist die Gesetzeslage sehr eng in der Auslegung. Die Tatsache, dass kein weiteres/früher angefertigtes Datenmaterial gefunden wurde, lässt den Angeklagten glaubwürdig erscheinen, jedoch ist dies vom Angeklagten nicht als Freispruch zu verstehen. Vielmehr gilt es Kinder zu schützen, und keinerlei Daten mit nackt Bildern zu speichern, unabhängig ob sexuell motiviert oder nicht. Der Kinderschutz zählt als Maßstab, jeder Handlung.
Bei Kinderschutzgesetzen liegt natürlich auch international vieles im Argen. Aber dass in zwei Dritteln der Länder der Welt die Körperstrafe (Prügelstrafe) noch nicht verboten ist, hätte ich mir nicht gedacht. Habe ich dann auf der Webseite einer „White Hand“ Kampagne gelesen – sollte bekannter werden!
Heinz Kampel