Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung von zwei Frauen, die wegen schwerer Misshandlung eines damals 12-jährigen Buben zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, abgewiesen. Die Mutter, die den Jungen wiederholt geschlagen, gefesselt und in eine Hundebox gesperrt hatte, sowie ihre Komplizin, die per Nachricht genaue Anweisungen zur Misshandlung gab, hatten auf Strafminderung gehofft. Das Gericht betonte jedoch die extreme Grausamkeit der Taten. Zudem wird weiterhin gegen zwei Sozialarbeiter ermittelt, denen vorgeworfen wird, ihre Pflichten vernachlässigt zu haben.
Der Verteidiger der Zweitangeklagten, Daniel Strauss: „14 von möglichen 15 Jahren für eine Ersttäterin erscheint mir sehr hoch. Leider war nur die Strafhöhe ein Thema und nicht die Unterbringung im Maßnahmenvollzug. Meiner Meinung nach, wären die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.„
Das Gericht wies darauf hin, dass die psychischen und physischen Folgen für das Opfer erheblich seien. Der Junge, der während der Misshandlungen monatelang nicht zur Schule gehen durfte, leidet bis heute unter den Erlebnissen. Die Täterinnen hatten versucht, durch Berufung ihre Strafen zu reduzieren, argumentierten jedoch ohne Erfolg. Der Fall hat nicht nur in Österreich für großes Aufsehen gesorgt, sondern auch eine Diskussion über den Schutz von Kindern und die Rolle der Behörden ausgelöst. Viele fordern nun strengere Kontrollen und präventive Maßnahmen, um ähnliche Fälle zu verhindern.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für die Täterinnen hat der Fall auch die Mängel im österreichischen Kinderschutzsystem offengelegt. Es wurde bekannt, dass es schon im Vorfeld Hinweise auf die Misshandlungen gab, die jedoch nicht ausreichend verfolgt wurden. Dieser Umstand hat eine breite Debatte über die Verantwortung und die Kompetenzen der zuständigen Behörden entfacht. Viele Experten fordern eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe, um solche dramatischen Fälle in Zukunft zu verhindern. Das Thema bleibt in der Öffentlichkeit stark präsent und führt zu zahlreichen Diskussionen.