„Gesundheit ohne Barrieren. Inklusive, chancengleiche Versorgung für alle.“ So lautete der Titel der Tagung, die am 17. Oktober 2024 stattfand. Der Veranstaltungsort war dieses Mal das Haus des Österreichischen Gewerkschaftbunds (ÖGB) „Catamaran“ in Wien.

Doris Schmidauer, Ehefrau des Österreichischen Bundespräsidenten und Schirmherrin zahlreicher sozialer Projekte, eröffnete die Veranstaltung pünktlich. Vor rund 150 BesucherInnen forderte sie, dass die Gestaltung medizinischer Angebote den individuellen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen gerecht werden muss.

Wenn wir eine Inklusive und chancengerechte Gesundheitsversorgung wollen, dann müssen wir Barrieren auch tatsächlich abbauen. Und wir müssen die Strukturen dafür schaffen, die für alle zugänglich sind.“

Jan Pazurek, Direktor des österreichischen Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, betonte als gemeinsames Ziel die Erreichung einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen keine Bittsteller sind.

Korinna Schumann, Vizepräsidentin des ÖGB, erwähnte die Bedeutung einer Gesundheitsversorgung, die für alle Menschen zugänglich und leistbar sein müsse. Dabei mahnte sie ein, dass Arbeitsbedingungen im Pflege- und Gesundheitsbereich verbessert werden müssten.

Prof. Fellinger (Foto: K. Wolfram)

Katrin Langensiepen, die einzige Europa Abgeordnete mit Behinderung, sowie Gesundheitsminister Johannes Rauch, sendeten eine Videobotschaft. Beide sprechen sich für eine inklusive und umfassende barrierefreie Gesundheitsversorgung aus, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt. Österreich hat sich durch die Unterschrift damaliger Regierungsmitglieder schon 2008 dazu bekannt. Dennoch werden immer noch nicht alle Kriterien erfüllt mit traurigen Folgen.

Die Übersterblichkeit unter Menschen mit Behinderung ist tatsächlich ein dramatischer Punkt. Was heißt es, wenn jemand – ohne, dass es sein müsste – früher sterben muss, nur weil seine Beschaffenheit nicht ins System gepasst hat und man einfach nicht darauf eingehen konnte?„, fragte Johannes Fellinger, Leiter der Gehörlosen Ambulanz in Linz sowie des Forschungsinstituts für Entwicklungsmedizin an der Johannes Kepler Universität, wo er sich für die Einbeziehung von behinderungsspezifischen Aspekten in das Medizinstudium einsetzt.

Das Ergebnis der ersten, hochkarätig besetzten, Gesprächsrunde sei hier nur kurz zusammengefasst, ehe wir uns ausführlicher mit dem zweiten Thema beschäftigen: Man kam zu dem Schluss, dass alle Verbände, Organisationen, Vereine, Selbsthilfegruppen sowie Selbstvertretungsgruppen eine gemeinsame Kraft bilden sollen, damit die Politik in Bewegung kommt.

Die zweite Podiumsdiskussion widmete sich dem Thema „Medizin ohne Ableismus – Ursprung und Zukunftsperspektiven“.

Ärztin und BVP mit Assistenzhündin „Mia“

Politikerin Mireille Ngosso, Behindertenvertrauensperson Petra Wegscheider sowie Matthäus Fellinger, Vorstand Abteilung Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, der Experte für Inklusion Arjun Pfaffstaller und Aktivistin Oana-Mihaela Iusco, tauschten sich zum Thema aus. *

Ableismus sei ein Begriff der unterschiedliche Diskriminierungsformen gegenüber Menschen mit Behinderung und auch chronischen Erkrankungen bezeichnet. Er stehe für „alltägliche Reduktion eines Menschen auf seine Beeinträchtigung“ wobei eine Parallele zu Sexismus und Rassismus gezogen werden könne. Diskriminierende Haltungen und Handlungen würden durch gesellschaftliche und politische Machtverhältnisse ausgelöst. Diese gelte es in einer Gesellschaft der gegenseitigen Wertschätzung abzustellen, weil jedes Lebewesen wertvoll ist.

Zusammenfassend ist man sich einig, die Gesellschaft dürfe Menschen nicht wie es bisher in unserer Leistungsgesellschaft üblich sei, ausschließlich nach ihren Defiziten bewerten. Viel mehr müsse auf die vorhandenen Fähigkeiten geachtet werden, wenn man ernsthaft Inklusion betreiben möchte, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Beispielsweise könne ein Mensch im Rollstuhl wertvolle Computerarbeit leisten, ein Mensch mit Seheinschränkung könne problemlos den Telefonservice erledigen. Auch hätte ein Mensch mit einer nicht sichtbaren psychischen Erkrankung, heute unter bestimmten Voraussetzungen ähnliche Fähigkeiten wie ein gesunder Mensch. Auch technische Hilfsmittel könnten Menschen mit Beeinträchtigung im beruflichen wie auch privaten Bereich sehr gut unterstützen. Es gäbe also so gut wie keine Gründe Menschen auszuschließen.

Persönlich möchte ich hier noch ergänzen: Ein Mensch der straffällig geworden ist, einsichtig und/oder mittels anerkannter medizinischer wie auch therapeutischer Maßnahmen seiner Schuld bewusst ist, seine Strafe verbüßt hat, eventuell eine Opferausgleich Lösung angestrebt oder durchgeführt hat, kann ebenfalls ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft sein. Am ehesten dann, wenn die Haftbedingungen menschenwürdig waren, die Gesundheit hergestellt ist sowie andere soziale Voraussetzungen gegeben sind. Wir als Gesellschaft können auch hierbei Unterstützung im Sinne der Inklusion leisten.

Bleiben Sie zuversichtlich, achten Sie auf Ihre Gesundheit.

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