Gefangene im Strafvollzug haben Rechte, die ihnen oft vorenthalten werden. Zu diesen gehört auch das Recht, sich zu organisieren. Deshalb gibt es seit mittlerweile sieben Jahren Versuche, eine Gefangenengewerkschaft in Österreich zu gründen. Mehrfach wurde diese untersagt, doch jetzt ist es gelungen: Nach einer Beschwerde gegen die letzte Untersagung wurde die Gründung der „Union für die Rechte von Gefangenen“ gerichtlich erlaubt.
Die Vorgeschichte: Im Jahr 2014 wurde in Deutschland die Gefangenengewerkschaft GGBO gegründet. Davon hörten drei Gefangene in der österreichischen JA Karlau und wollten daraufhin eine österreichische Gewerkschaft als Verein gründen. Diese Gründung wurde dreimal mit unterschiedlichen Argumenten verhindert; das Hauptargument war stets, dass die Arbeit im Gefängnis nicht freiwillig ist und es daher keine gewerkschaftliche Vertretung der Gefangenen geben kann.
Man könnte nun lange darüber diskutieren, ob es Gewerkschaften nur für freiwillige Arbeit geben kann und welche Arbeit überhaupt freiwillig ist. Stattdessen wurde nun die pragmatische Lösung gewählt, einen Verein unter einem anderen Namen zu gründen – diesmal beim Magistrat Krems, da die Gründung jetzt von der JA Stein ausgeht. Woraufhin die Behörde einen weiteren Untersagungsgrund fand: Gefangenen im Strafvollzug ist es verboten, mit anderen Gefangenen Geschäfte zu machen – und ein Verein stellt nach Auffassung der Behörde ein Rechtsgeschäft dar.
Gegen diesen Bescheid erhob der Anwalt Stephan Vesco in Vertretung eines der Gründer, Oliver Riepan, Beschwerde und argumentierte, dass die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein Grundrecht ist und das Geschäftsverbot daher eng ausgelegt werden muss. „Gefangene verlieren ihr Recht auf persönliche Freiheit, nicht aber ihre anderen Grundrechte“, so Stephan Vesco.
Der nächste Versuch, diese Gründung zu verhindern, kann eher als humoristisch bezeichnet werden: Das zuständige Gericht behauptete, dass die Beschwerde an die falsche Mailadresse geschickt worden und daher nicht fristgerecht eingelangt war. Dabei handelte es sich um die Mailadresse, die im Bescheid genannt war und die auch auf der Homepage der Behörde zu finden ist. Nachdem der Magistrat der Stadt Krems in seiner Stellungnahme mitgeteilt hatte, dass seiner Meinung nach die Mailadresse korrekt war, wurde die Beschwerde angenommen und in einer mündlichen Verhandlung die Vereinsgründung gestattet.
„Es ist nicht leicht, im Gefängnis zu seinem Recht zu kommen – aber wir haben einen langen Atem“, sagt der Vereinsgründer Oliver Riepan zur siebenjährigen Geschichte dieser Gründung. „Die Rechte von Gefangenen müssen stets erkämpft werden. Nun haben wir zumindest die Möglichkeit, uns dafür zu organisieren.“
Anträge auf Mitgliedschaft bei der „Union für die Rechte von Gefangenen“ werden ab sofort entgegengenommen. Ordentliche Mitglieder können nur Personen im Straf- und Maßnahmenvollzug werden; sie bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag. Außerordentliche Mitglieder außerhalb des Gefängnisses zahlen einen Beitrag.
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Monika Mokre, 0699 150 682 71, ggboraus-soli-wien@autistici.org