Einbindung von VollzusgpraktikerInnen und Initiativantrag zur Gewährleistung der Nachbetreuungsunterbringung für psychisch kranke und jugendliche RechtsbrecherInnen.
Die stellvertretende Vorsitzende der UGöD (Unabhängige GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst und in ausgegliederten Betrieben) und Leiterin des Psychologischen Dienstes der Justizanstalt Stein Sandra Gaupmann begrüßt das Vorhaben der Reformierung des Maßnahmenvollzuges:
„Psychisch kranke Rechtsbrecher sind nach Verbüßung ihrer Strafzeit nicht mehr im Strafvollzug unterzubringen, sondern müssen in das Gesundheitssystem überführt werden. Dies bedarf allerdings logistischer und fachlicher Überlegungen und die Einbindung aller relevanter Umwelten, wie beispielsweise dem Gesundheitssystem und täglich mit dieser Klientel arbeitenden Bediensteten. Endlich hat eine Justizministerin reagiert und nach 50 Jahren das Maßnahmenvollzugsgesetz angepasst, welches allen Minister:innen davor offenbar kein Anliegen war. Allerdings dürfte die Frau Justizministerin durch ihre Strafvollzugsexpert:innen im BMJ schlecht beraten worden sein, denn niemand, der im Strafvollzug an der Basis mit psychisch kranken Straftäter:innen im direkten persönlichen Kontakt arbeitet, hätte dieser Gesetzesvorlage zugestimmt, wenn dieses Klientel nun unversorgt und unbedingt entlassen werden soll.“
Leider sei dieses Vorgehen der Nichteinbeziehung von PraktikerInnen laut Gaupmann Usus in der Generaldirektion, obwohl sogar Interessenvertretungen und Arbeitsgemeinschaften für Sozialarbeit, Psychologie und Pflege im Strafvollzug implementiert sind und deren SprecherInnen wertvolle vollzugliche Inputs liefern könnten. Diesbezüglich dürfte die Abteilung Betreuung, in der sogar kürzlich eine personell äußerst großzügig ausgestattete Stabstelle für den Maßnahmenvollzug implementiert wurde, versagt haben, da unter anderem ausschließlich der Expertise von TheoretikerInnen und eben nicht jener der PraktikerInnen gefolgt wurde. Äußerst problematisch sieht dies die UGöD der zivilen Bediensteten auch bezüglich der Reform der zukünftigen Anhaltung von Jugendlichen, auch hierbei zeigt sich das gleiche Bild der reinen TheoretikerInnenkonzeption.
Da die Reform des Strafvollzuges generell mehr als notwendig und die Absichten der Frau Bundesministerin äußerst begrüßenswert sind, ist jedoch die Frage zu stellen, ob zuständige EntscheidungsträgerInnen in der Generaldirektion die gleichen Interessen der Resozialisierung verfolgen, denn Nachbetreuungseinrichtungen für psychisch kranke StraftäterInnen wurden – trotz der Kenntnis des höchst dringenden Bedarfes – in den letzten Monaten nicht ausreichend forciert.
Die UGöD der zivilen Bediensteten fordert die Nationalratsabgeordneten auf, einen Initiativantrag zu stellen, um das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz insofern zu adaptieren, dass die zu entlassenen Untergebrachten, in einer entsprechenden Nachsorgeeinrichtung gewährleistet untergebracht, nicht ihrem Schicksal überlassen werden und somit auch die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung weiterhin gewährleistet ist! Zudem wird gefordert, dass VollzugspraktikerInnen, wie bspw. die SprecherInnen der Interessens- bzw. Arbeitsgemeinschaften an Justizanstalten in solch essentiellen Entscheidungen zukünftig und insbesondere auch für Jugendliche eingebunden werden.