Lange hat es gedauert. Neue Ermittlungen folgten einer Krankmeldung des Angeklagten. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Nun, am 5. September 2023 um 9:45 Uhr war es soweit. Der Prozess gegen den bekannten Schauspieler Florian Teichtmeister (43) wurde eröffnet.
Teichtmeister wurde beschuldigt, über 76.000 Dateien mit Bildern von missbrauchten Kindern gesammelt und verändert zu haben. Er hatte diese Bilder bereits seit 2008. Manchmal machte er auch Collagen daraus. Die Staatsanwältin, Julia Kalmar, verwies darauf, dass Teichtmeister auch sehr brutale Texte dazu geschrieben und Videos von sich selbst gemacht hat, die er mit den Kinderbildern gemischt hat. Teichtmeister gab zu, dass er eine Sucht nach solchen Bildern hatte und sie oft angesehen hat. Er ergänzte auch, dass er oft Drogen genommen hat, und das hat ihm geholfen, sich besser zu fühlen. Er hat sich schlecht gefühlt und wollte Macht spüren. Die Bilder gaben ihm dieses Gefühl. Er bereut, was er getan hat. Er sagte auch, dass er sich früher hätte Hilfe suchen sollen.
Teichtmeisters Anwalt, Rudolf Mayer, sagte, dass sein Mandant zwar Fantasien hatte, aber nie jemanden wirklich verletzt hat. Psychiater Peter Hofmann führte aus, dass Teichtmeister Hilfe braucht, damit er nicht wieder solche Bilder ansieht und damit nicht neuerliche Delikte zu erwarten sind. Es gibt aber eine Chance für ihn, ein besseres Leben zu führen.
Das Urteil
Am Ende entschied der Richter, dass Teichtmeister zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und zur Einweisung in ein Forensisch-Therapeutisches-Zentrum verurteilt wird. Die Freiheitsstrafe wurde jedoch bedingt verhängt und von der Einweisung vorläufig abgesehen. Voraussetzung dafür, dass er auf freiem Fuß bleibt, ist, dass er sämtliche Weisungen (Psychiatrische Behandlung, Psychotherapie, Alkohol- und Drogenkarenz) erfüllt und zweimonatlich entsprechende Bestätigungen dem Gericht übermittelt werden. Teichtmeister akzeptierte das Urteil, es ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin dazu keine Erklärung abgegeben hat.
Demo vor dem Gericht
Viele Menschen kamen zum Gericht, weil sie gegen Teichtmeister waren und demonstrierten davor. Sogar ein Galgen wurde aufgestellt, die Polizei sperrte großflächig ab.
für einen geständigen ersttäter, der nie ein kind missbraucht hat, sind 2 jahre und maßnahme, wenn auch bedingt, ein wahnsinn. drei monate hätten vollauf genügt. er war vorverurteilt, ein faires verfahren war unmöglich. der ihm entstandene schaden ist der strafe nicht ansatzweise angerechnet worden. die staatsanwaltschaft hat berufen: und auch wenn es die galgenaufsteller nicht glauben wollen, teichtmeister ist (noch) unschuldig.
apropos galgenaufsteller. ich hoffe, dass diese halt auch bestraft werden: morddrohung, nötigung, hetze, vorverurteilung, missachtung des rechtshilfemonopols usw, das volle programm halt. jeder teichti-ubahnschmierulant müsste das doppelte bekommen wie herr f. ..